Besuchen Sie das Bundesamt für Energie (BFE) an den Powertagen vom 17.-19. Mai 2022 in der Messe Zürich. Wir laden Sie ein, an unserem Stand (Halle 5, Stand C22) über die Herausforderungen im Schweizer Strommarkt und über die Energieerfolgsformel Formula 2050 zu diskutieren. Weiterlesen

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Die derzeitigen Debatten über die Sicherheit der Energieversorgung und den Klimaschutz machen klar: Wir müssen unseren Energiemix neu denken. Als nachhaltige Energiequelle hilft die Geothermie mit, den künftigen Energiebedarf zu decken. Weiterlesen

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Das Bundesamt für Energie (BFE) beantwortet jedes Jahr hunderte von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auf energeiaplus.com greifen wir unter dem Stichwort «Liebes BFE…» einige davon auf. Zwei Schüler wollten wissen, wieviel Strom erzeugt wird, wenn die Flügel eines Windkraftwerks sich einmal rundum drehen.

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Der wichtigste Treffpunkt der Schweizer Stromwirtschaft erwartet die Fachbesuchenden mit einem Fachforum, Produktneuheiten und innovativen Dienstleistungen. Die Powertage finden vom 17. bis 19. Mai 2022 in der Messe Zürich statt und stehen ganz im Zeichen lang ersehnter persönlicher Begegnungen und des Austausches.  Weiterlesen

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Sonnenenergie ist so gefragt wie nie: Das zeigen die jüngsten Zahlen von Pronovo, die im Auftrag des Bundesamts für Energie die Gesuche für Fördermittel für erneuerbare Produktionsanlagen bearbeitet. Sowohl bei der Anzahl Gesuche wie bei der Produktionsleistung gab’s im ersten Quartal einen Rekord. Weiterlesen

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Die Hochschule Westschweiz (HES-SO/Valais-Wallis) und die EPFL führen die beiden Konsortien an, die im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Förderprogramms SWEET den Zuschlag erhalten haben. Mit den Förderbeiträgen von je 10 Millionen Franken für die kommenden acht Jahre untersuchen sie Fragestellungen rund um das Leitthema Leben und Arbeiten (Living & Working). Weiterlesen

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„Villes fortes“ est le slogan du Congrès des services publics 2022 à Aarau. Dans quelle mesure les villes se présentent-elles comme fortes dans le domaine de l’énergie? Quelles solutions adoptent-elles pour la protection du climat et pour un système énergétique durable? Où se situent-elles sur la voie de l’objectif zéro net en 2050? Energeiaplus a posé la question à sept villes suisses. Les quatre premières se trouvent dans la première partie de cet article et voici les trois suivantes francophones et italophones. Conclusion: les villes sont très actives dans le domaine des énergies renouvelables, des systèmes de chauffage alternatifs ou de la mobilité électrique. Weiterlesen

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«Starke Städte» ist das Motto des Stadtwerkekongresses 2022 in Aarau. Wie stark präsentieren sich die Städte im Energiebereich? Welche Lösungen für den Klimaschutz und für ein nachhaltiges Energiesystem ergreifen sie? Wo stehen sie auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel 2050. Energeiaplus hat bei sieben Schweizer Städten nachgefragt. Fazit: Die Städte tun einiges bei den erneuerbaren Energien, den alternativen Heizsystemen oder bei der Elektromobilität. Weiterlesen

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Die künftige Entwicklung des Energiesystems ist nicht allein von den technischen Möglichkeiten abhängig. Ebenso wichtig sind gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Faktoren. Hier setzt die vierte Ausschreibung des Förderprogramms SWEET zum Leitthema «Ko-Evolution des Schweizer Energiesystems und der Schweizer Gesellschaft und ihre Darstellung in koordinierten Simulationen» an. Bis am 16. Juni 2022 können transdisziplinäre Konsortien Pre-Proposals einreichen. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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