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Abgeltung für Tiefenlager


Kommt ein geologisches Tiefenlager in einer Standortregion zu stehen, so trägt die betroffene Region dadurch zur Lösung einer nationalen Aufgabe bei. Für diesen Beitrag kann gemäss Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager eine Standortregion Abgeltungen erhalten. Damit wird das «Dulden» einer Infrastrukturanlage im öffentlichen Interesse entschädigt. Für die Ausrichtung von Abgeltungszahlungen bestehen allerdings keine rechtlichen Grundlagen. Die Entsorgungspflichtigen leisten diese Zahlungen freiwillig und auf vertraglicher Basis, wie dies beispielsweise bereits beim Zwischenlager in Würenlingen der Fall ist. Der Bundesrat hat in einem Bericht in Erfüllung eines Postulats der UREK des Nationalrates diesen Sachverhalt erläutert.

Im laufenden Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist die Aushandlung von Abgeltungen verbindlicher Teil von Etappe 3. Damit diese Aushandlung transparent und nicht losgelöst vom Sachplan erfolgt, erstellt das BFE, unter Einbezug der Standortregionen, der Standortkantone und der Entsorgungspflichtigen in Etappe 2 einen Leitfaden, welcher das Vorgehen, bzw. den Verhandlungsprozess regeln soll. Es geht dabei um Punkte wie die Festlegung der Rollen, Aufgaben und Kompetenzen der Verhandlungsparteien, das Festhalten von Leitplanken und Prämissen sowie auch um die Regelung der Kommunikation und des Konfliktmanagements für die späteren Verhandlungen. Die Fragen zu Höhe, Verwendungszweck oder Bewirtschaftung der Abgeltungen sind nicht Teil des Leitfadens, sondern Teil der Verhandlungen in Etappe 3. Das Ziel des Leitfadens ist es somit, den Verhandlungsprozess gemeinsam im Voraus festzulegen, damit die Leitplanken für die Verhandlungen vor Beginn von Etappe 3 geklärt sind. Die Arbeiten zum Leitfaden wurden Anfang März 2016 in der Untergruppe Zusammenarbeit gestartet. Diese ist Teil der Projektorganisation zur Planung von Etappe 3 unter der Leitung des BFE.

Michael Grichting, Fachspezialist Regionale Partizipation, Bundesamt für Energie

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