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Was sich 2016 ändern wird


Neues Jahr, neue Ziele: Für viele Menschen ist der 1. Januar der Tag, an dem sie damit beginnen, ihre guten Vorsätze in die Tat umzusetzen – mit mehr oder weniger Erfolg. Anders sieht das bei neuen Gesetzen oder Verordnungen aus: Die Revisionen müssen im neuen Jahr konsequent umgesetzt werden. Hier die wichtigsten Änderungen im Energiebereich:

Senkung der Vergütungssätze für PV-Anlagen

Die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) werden 2016 in zwei Schritten gesenkt. Die Reduktion beläuft sich auf sieben bis 14 Prozent per 1. April und per 1. Oktober. Der Bundesrat entschied dies aufgrund der periodischen Berechnung der Gestehungskosten und der Vergütungssätze der KEV durch das UVEK. Die Änderung ist in der Revision der Energieverordnung (EnV) festgelegt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Standortänderung bei PV-Anlagen: Präzisierung der Richtlinie

Eine weitere Anpassung betrifft die Richtlinie Photovoltaik: Die EnV sieht vor, dass der positive KEV-Bescheid widerrufen wird, wenn der Standort der Anlage von der Anmeldung erheblich abweicht. In der Richtlinie wird präzisiert, dass eine erhebliche Standortabweichung dann vorliegt, wenn die Anlage nicht auf dem Grundstück errichtet wird, für welches sie angemeldet war. Eine Ausnahme ist nur gemäss Art. 3hbis Abs. 2 EnV möglich.

Zuschlag für erneuerbaren Strom und Gewässersanierungen steigt 2016 auf 1,3 Rappen pro Kilowattstunde

Schweizer Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten bezahlen per 1. Januar für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen 1,3 statt wie bisher 1,1 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Erhöhung hat der Bundesrat im Rahmen der Revision der Energieverordnung beschlossen. Die Belastung durch den Netzzuschlag für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4`500 kWh steigt damit um 9 Franken auf 58.50 Franken pro Jahr. 2014 betrugen die Kosten dafür noch 49.50 Franken.

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV)

Die vom Bundesrat beschlossene Revision umfasst insbesondere Änderungen der Governance-Regeln. Bereits per 1. Januar 2015 hatte der Bundesrat eine erste Revision der SEFV in Kraft gesetzt, die eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen für die von den Kernanlagenbetreibern in die Fonds einzuzahlenden Beiträge sowie die Einführung eines Sicherheitszuschlags von 30% beinhaltete. Die zweite, per 1. Januar geltende Revision löst die personellen Verflechtungen zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Fondsgremium auf und verstärkt die Aufsicht über den Fonds.

Strengere Effizienzkategorien für Neuwagen

Das UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung werden erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fallen. Die neuen Kategorien galten bereits seit dem 1. August 2015 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2015. Ab dem 1. Januar 2016 sind sie endgültig eingeführt.

Bundesrat revidiert zwei Verordnungen im Elektrobereich

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 den Änderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) zugestimmt. Die revidierten Fassungen der NEV und der VGSEB treten am 20. April 2016 in Kraft. Die Anpassungen an die geänderten Rechtsgrundlagen der EU stellen den ungehinderten Warenaustausch mit dem europäischen Wirtschaftsraum auch in Zukunft sicher.

Bundesrat senkt ab 2017 Kapitalzinssatz für Stromnetze

Aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus passt der Bundesrat die Berechnungsparameter des WACC, des Kapitalzinssatzes für Investitionen ins Stromnetz, an. Dadurch dürfte der WACC per 2017 von 4,7% auf 3,83% sinken. Dies hat positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Privathaushalte: Sie werden durch diese Anpassung ab 2017 voraussichtlich um jährlich 174 Millionen Franken an Netzgebühren entlastet. Die neue Regelung wird mit einer Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) eingeführt, die per 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Bis März 2016 wird das UVEK dann den effektiven Wert des WACC aufgrund der Finanzmarktdaten 2015 festlegen, so dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihre Stromnetztarife für das Tarifjahr 2017 gestützt darauf berechnen können.

Isabelle Frühwirt, Hochschulpraktikantin Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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