Das Parlament hat im Herbst 2016 das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 beschlossen. Dieses umfasst eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie Teilrevisionen elf weiterer Bundesgesetze, insbesondere des CO2-Gesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und des Kernenergiegesetzes. Wie üblich bringen diese Gesetzesänderungen Anpassungen auf Verordnungsstufe mit sich. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat diese vorbereitet; der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet. Stellungnahmen zu den Vernehmlassungsunterlagen können bis am 8. Mai 2017 eingereicht werden.
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