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Firma X wird verpflichtet, den Stromverbrauch zu reduzieren. Unternehmen Y muss den Betrieb runterfahren. Solche Szenarien waren während der Energiekrise 2022 ein Thema. Doch: Wer entscheidet bei einer Strommangellage, welche Wirtschaftszweige eingeschränkt würden? Und worauf würde sich dieser Entscheid stützen? Weiterlesen

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ZEV, vZEV oder LEG? Wer Solarstrom teilen möchte, braucht Orientierung. Das bietet die Informationsseite lokalerstrom.ch, entwickelt von Swissolar und dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE mit Unterstützung von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Welches Modell passt zu welcher Situation? Was sind die Unterschiede? Was gilt es bei der Umsetzung zu beachten? Projektbeteiligte finden auf lokalerstrom.ch Antworten auf diese Fragen sowie Informationen zu Tarifgestaltung und Abrechnung. Zudem stehen nützliche Tools und Vertragsvorlagen zum Download bereit.

Die Modelle in der Übersicht

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Bewohner und Bewohnerinnen eines Mehrfamilienhauses schliessen sich zusammen, um den Strom der PV-Anlage auf dem Haus gemeinsam zu nutzen.

virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

 

 

vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Bei diesem Modell können auch Nachbarn und Nachbarinnen ohne eigene PV-Anlage Solarstrom vom Nachbarhaus beziehen.

 

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

 

LEG (lokale Energiegemeinschaft): Dieses Modell ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder innerhalb einer ganzen Gemeinde. Dabei entsteht ein lokaler Marktplatz auf welchem Stromproduzenten und Endverbraucherinnen Strom handeln können.

 

 

Praxismodell: Bei diesem Modell bieten einige Verteilnetzbetreiber eine eigene Lösung für die Abrechnung des lokal produzierten Stroms an.                                                  Im Unterschied zu ZEV und vZEV bleiben die Teilnehmenden dabei Kundinnen und Kunden ihres Verteilnetzbetreibers.

 

Lena Kern, zuständig für Technik & Betriebswirtschaft beim Branchenverband Swissolar hat die Plattform mitentwickelt. Frage: Warum braucht es lokalerstrom.ch? 

Lena Kern ist beim Verband Swissolar für Technik und Betriebswirtschaft zuständig. Bild: Swissolar

Lena Kern: Das Ziel ist, die Branche möglichst umfassend und neutral über die Modelle für die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom zu informieren und Hilfsmittel bei der Planung und Umsetzung für alle Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Lokale Energiegemeinschaft LEG ist seit Anfang diesen Jahres möglich, bereits länger gibt es den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV (2018) und den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vZEV (2025).

Wir stellen fest, dass die Website ein grosses Bedürfnis abdeckt – insbesondere in der Solarbranche. Die Modelle sind derzeit stark gefragt, gleichzeitig bestehen viele Unsicherheiten. Entsprechend werden gut zugängliche und übersichtlich aufbereitete Informationen sehr geschätzt. Die hohe Zahl an Seitenaufrufen und Downloads zeigt die Relevanz und den Bedarf.

Es ist tatsächlich nicht ganz leicht, den Überblick zu behalten, wie man Solarstrom gemeinschaftlich nutzen kann. Was kann lokalerstrom.ch da bieten, was noch nicht?

Die Plattform bietet auf der Startseite eine Übersicht über die Modelle ZEV, vZEV, LEG und das Praxismodell, und verlinkt die entsprechenden Branchendokumente des VSE und den Leitfaden von EnergieSchweiz . Nutzerinnen und Nutzer finden zudem Musterdokumente. In den letzten Monaten sind zudem ein Tarifrechner für LEG sowie ein Register von Abrechnungsdienstleistern und -dienstleisterinnen hinzugekommen. Weitere Funktionen und konkrete Praxisbeispiele sind in Vorbereitung, um die Orientierung noch einfacher zu machen.

Was sind die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Nutzung von lokal produziertem PV-Strom auftauchen?

Die Anfragen decken ein sehr breites Spektrum ab – von Privatpersonen, die sich grundlegend über das Vorgehen und die Gründung eines entsprechenden Modells informieren möchten – , bis hin zu Fachpersonen, die sich mit sehr spezifischen vertraglichen oder technischen Fragestellungen an uns wenden. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Anzahl der Anfragen leicht zurückgeht und die Bekanntheit der verschiedenen Modelle steigt.

Was ist das Zielpublikum? Erreichen Sie die Zielgruppe?

Die Website richtet sich an Fachpersonen, Immobilienbesitzende, Gemeinden, Verteilnetzbetreiber sowie Energieversorgungsunternehen und bietet zugleich potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern solcher Modelle Informationen.

Sind ZEV, vZEV und LEG Booster für die Solarenergie? Was ist Ihre Einschätzung?

Ja, davon bin ich überzeugt. Dabei geht es jedoch nicht nur um diese spezifischen Modelle, sondern ganz allgemein um den dezentralen und intelligenten Verbrauch von Solarstrom. Von der vollständigen Einspeisung des lokal produzierten Solarstroms ins Netz – wie sie zu Zeiten der KEV (kostendeckenden Einspeisevergütung) üblich war – haben wir uns endgültig entfernt.

Heute steht vielmehr die optimale Nutzung des Solarstroms vor Ort im Vordergrund: Sei es beim Einfamilienhaus, das durch ein intelligentes Energiemanagement und gegebenenfalls den Einsatz eines Speichers den Eigenverbrauch maximiert und damit ganz ohne spezielles Modell auskommt, oder bei einer komplexen lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mit grossen Produzenten und zahlreichen Teilnehmenden.

Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass bereits zu Beginn eines Solarprojekts ein individuelles Konzept für die möglichst intelligente Verteilung und Nutzung des erzeugten Solarstroms entwickelt wird oder bestehende Anlagen dahingehend optimiert werden.

Welchen Einfluss haben LEG (seit 1.1.2026 möglich) und die beiden anderen Modelle punkto Dimensionierung der PV-Anlage? Werden künftig grössere Anlagen realisiert, weil man den Strom in der Nachbarschaft verkaufen kann?

Es zeigte sich zeitweise ein Trend, PV-Anlagen möglichst genau auf den Verbrauch eines Gebäudes zu dimensionieren. Dabei wurde nur ein Teil der verfügbaren Dachfläche genutzt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die einmaligen Kosten für Planung, Bewilligungen, Baustelleneinrichtung und Elektroarbeiten meist deutlich höher ins Gewicht fallen als die eigentlichen Komponenten wie beispielsweise Module oder Wechselrichter. Gleichzeitig kann der Strombedarf eines Gebäudes über die Jahre stark steigen – etwa durch den Einsatz von Elektromobilität oder den Umstieg auf Wärmepumpen.

Schon vor der Einführung von LEG und vZEV war zu beobachten, dass sich die Planung wieder stärker an der maximal verfügbaren Dachfläche orientierte. Mit den neuen Modellen dürfte der oben erwähnte Trend zur Optimierung der Anlagengrösse auf den Verbrauch nun endgültig vorüber sein.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Grafiken: Swissolar

 

 

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Einerseits möchten Elektrizitätsunternehmen möglichst viel Strom verkaufen, andererseits sind sie per Gesetz neu verpflichtet auch Strom zu sparen. So sieht es das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. 2026 erhalten die Elektrizitätslieferanten erstmals Zielvorgaben. Mit welchen Massnahmen versuchen sie die Ziele zu erreichen? Wo sind die Herausforderungen?

1 TWh sollen die Elektrizitätslieferanten (EVU) bis 2035 total mit Effizienzsteigerungen einsparen. Diese Effizienzvorgaben sollen sie mit der Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erreichen, also bei den Haushalten, bei den Unternehmen und der öffentlichen Hand.

Und wie sehen diese Massnahmen aus?

Verschiedene Stromunternehmen haben Förderprogramme lanciert für den Ersatz von Haushaltgeräten. Für den Ersatz von alten Geräten leisten sie einen Beitrag. Das kann ein Wäschetrockner, eine Waschmaschine, ein Kühlgerät, Geschirrspüler oder eine Dunstabzugshaube sein. Je nach Effizienzklasse des neuen Geräts gibt es einen Zustupf. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen sowie Liegenschaftsverwaltungen, die im entsprechenden Versorgungsgebiet wohnen.

Ein anderes Stromunternehmen fokussiert auf KMU. Dieser Energieversorger übernimmt einen Teil der Kosten für die Erstellung einer Energiediagnose und die Festlegung geeigneter Massnahmen zu Stromeffizienz. Die Unternehmen müssen diese Abklärungen durch eine akkreditierte PEIK-Beraterin respektive einen PEIK-Berater durchführen lassen. PEIK ist die professionelle Energieberatung für KMU, ein Angebot von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Simone Marchesi ist im Bundesamt für Energie für den Vollzug der Effizienzverpflichtungsvorgaben gemäss Energiegesetz zuständig. Energeiaplus wollte von ihm wissen, wie die Umsetzung angelaufen ist.

Energeiaplus: Mit der Elektrifizierung von Mobilität und Wärme steigt der Strombedarf und auch der Verbrauch. Die Effizienzverpflichtungen, die im Gesetz festgeschrieben sind, sind ein Instrument, um den Mehrverbrauch zu glätten. Wie gut sind die Elektrizitätslieferanten bereits unterwegs? Dieses Jahr müssen sie zum zweiten Mal dem BFE den Stromverbrauch melden.

Simone Marchesi ist Fachspezialist Effizienzsteigerungen im Bundesamt für Energie; Bild BFE

Simone Marchesi: Wir sind sehr zufrieden damit, wie sich dieses neue Instrument entwickelt und wie die Elektrizitätslieferanten diese neuen Verpflichtungen angenommen haben. Im vergangenen Jahr wurden die Jahreszahlen fristgerecht gemeldet, was bereits einen bedeutenden Erfolg darstellt.

Zudem hatten die Elektrizitätslieferanten die Möglichkeit, Effizienzmassnahmen zu melden, die zwischen 2022 und 2024 umgesetzt wurden. Dies hat gezeigt, dass viele Elektrizitätslieferanten bereits aktiv auf dem Energieeffizienzmarkt tätig waren. Für andere hingegen ist das Neuland. Wir wissen, dass die nötigen Anpassungen in solchen Fällen nicht immer einfach sind.

Sie erwähnen es: Für verschiedene Elektrizitätslieferanten ist Effizienz kein neues Thema. Sie haben bereits seit längerem Massnahmen etabliert, beispielsweise der Service industriel de Genève (SIG) mit dem Programm éco21. Können sich diese Unternehmen sozusagen zurücklehnen?

Diese Unternehmen haben zweifellos einen Vorteil: Sie verfügen bereits über ein Netzwerk von Dienstleistern, haben bereits Effizienzprogramme eingeführt, kennen den Energieeffizienzmarkt und wissen, wo es noch Potenzial für Effizienzsteigerungen gibt. Um ein Beispiel zu nennen: Einige Elektrizitätslieferanten fördern den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte, andere bieten hingegen Förderprogramme für Unternehmen an, die Energieeffizienzmassnahmen umsetzen. Dennoch müssen auch sie ihre Programme an die neuen Anforderungen anpassen, die dieses neue Instrument mit sich bringt.

Kasten: éco21 ist ein von den Genfer Industriewerken (SIG) 2007 initiiertes Programm, das Haushalte, Unternehmen und den öffentlichen Sektor zur Senkung des Strom- und Energieverbrauchs motiviert. Es bietet Beratung, technische Unterstützung und Finanzierungshilfen für Effizienzmassnahmen, um Genf zu einer nachhaltigen, energieeffizienten Region zu machen und CO2-Emissionen zu reduzieren.

Der Bund verfügt Zielvorgaben, die die Elektrizitätslieferanten erreichen müssen. Was, wenn sie diese nicht erreichen?

Der Gesetzgeber hat vorerst darauf verzichtet, Sanktionen vorzusehen, falls ein Elektrizitätslieferant die festgelegten Zielvorgaben nicht erreichen sollte. Das BFE wird jährlich über die Entwicklung des Instruments kommunizieren, jedoch in anonymisierter Form.

Äussere Umstände können zu einem höheren Stromverbrauch führen bei den Elektrizitätslieferanten. Beispiel: In der Stadt Zürich erfolgt derzeit die Stilllegung des Gasnetzes. Der Energieversorger Energie360Grad wird vom Gas- zum Stromlieferanten. Der Stromverbrauch steigt also. Wie sieht der Vollzug bei solchen Energieunternehmen aus? Gibt es Spezialregelungen?

Die Effizienzvorgaben richten sich nicht gegen die Elektrifizierung. Stromlieferanten können weiterhin Strom verkaufen und dort wo das aus klima- und energiepolitischer Sicht sinnvoll ist, fossile Energieträger durch Strom ersetzen. Im Gegenzug soll mit dem neuen Instrument dort, wo bereits Strom gebraucht wird, die Effizienz weiter gesteigert werden. Damit will der Gesetzgeber einen exponentiellen Anstieg des Stromverbrauchs verhindern. Wenn ein (fossiler) Energieversorger nun zum Elektrizitätslieferanten wird und der Referenzstromabsatz 10 GWh/Jahr übersteigt, werden ihm gemäss den gesetzlichen Vorgaben Effizienzzielvorgaben auferlegt.

In der Schweiz gibt es rund 600 Stromlieferanten. Gibt es Unterschiede zwischen kleinen und grossen Unternehmen.

Das stimmt, die Schweiz ist in dieser Hinsicht ein ganz besonderes Land; von den über 600 Unternehmen erhalten nur diejenigen Zielvorgaben, die einen Referenzstromabsatz von über 10 GWh/Jahr melden. Diese Unternehmen machen etwas mehr als die Hälfte der Elektrizitätslieferanten aus.

Ein wichtiger Unterschied ist die Entscheidung zwischen „Make or Buy“. Unternehmen müssen wählen, ob sie selbst aktiv nach Stromeinsparungen suchen – zum Beispiel mit eigenen Fachleuten oder mit Unterstützung von Energieberatern – oder ob sie bei Dritten bereits umgesetzte Effizienzmassnahmen erwerben.

Die Unternehmensgrösse kann diese Wahl beeinflussen: Grössere Firmen verfügen oft über mehr Ressourcen für eigene Massnahmen, während es für kleinere Betriebe eher angezeigt sein kann, dass sie diese Arbeiten externalisieren.

Wenn ein Unternehmen seine Zielvorgaben nicht vollständig mit eigenen Massnahmen erreicht, kann es Stromeinsparungen von anderen Unternehmen erwerben, die ihre Ziele übertroffen haben. So lassen sich die Vorgaben trotzdem erfüllen. Umgekehrt können Unternehmen, die mehr einsparen als vorgeschrieben, diese zusätzlichen Einsparungen verkaufen – und damit sogar Einnahmen erzielen.

 

Es gibt Kritik, dass die geforderten Massnahmen schwierig zu finden seien. Es gebe eine Konkurrenz zu anderen Effizienzprogrammen, beispielsweise dem Förderprogramm ProKilowatt. Was entgegnen Sie auf diese Kritik?

Das Potenzial für Effizienzmassnahmen ist nach wie vor gross. Uns ist bewusst, dass es gewisse Schnittstellen zwischen ProKilowatt und den Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten gibt. Einiges ist klar geregelt, z.B. dass eine Effizienzmassnahme nur entweder bei ProKilowatt oder den Effizienzsteigerungen angerechnet wird. Wir beobachten die Situation, und bei Bedarf schärfen wir die Abgrenzung weiter.

Eine weitere Kritik: Die eingesparten kWh sind teuer, obwohl die Stromlieferanten die Kosten dafür den Endverbraucherinnen und -verbrauchern verrechnen können. Was sagen Sie dazu?

Was die Kosten angeht, ist die ElCom die zuständige Behörde. Sie genehmigt die Preise, die ein Energieversorger verlangen kann für den Strom.

Die Kosten für diese Effizienzmassnahmen sind derzeit sehr unterschiedlich, was sicherlich auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Dazu gehören die im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung von Effizienzprogrammen, der politische Wille auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie die jeweilige Technologie (manche Technologien bringen mehr Einsparungen bei geringeren Investitionen, sodass das Kosten-Nutzen-Verhältnis niedriger ist)

Erst mit der Zeit und einem wachsenden Angebot werden diese Schwankungen abnehmen.

Mit den Smart Metern, die künftig bei den Stromkundinnen und -kunden installiert sind, sollten die Stromlieferanten sehen, wer viel Strom verbraucht und wo allenfalls noch Einsparungen möglich sind. Ist dieses Vorgehen erlaubt?

Gemäss Art. 10 Bundesgesetz über die Stromversorgung (StomVG) ist das nicht erlaubt. Der Artikel soll verhindern, dass ein Netzbetreiber Daten nutzt, um potenziell Kunden (Grossverbraucher auf dem freien Markt) zu identifizieren und ihnen gezielt Strompreise anzubieten. Ein Elektrizitätslieferant hat demgegenüber keinen direkten Zugriff auf diese Netzverbrauchsdaten und kann daher keine gezielten Angebote unterbrieten. Dieser Grundsatz gilt deshalb auch für den Energieeffizienzmarkt.

Die Daten des Smart Meters gehören dem Endverbraucher; er hat die Möglichkeit, Dritten Zugriff auf diese Daten zu gewähren, damit sie diese analysieren können.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Shutterstock; Asset-ID: 2254294481; VectorMine

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