Schlagwortarchiv für: radioaktive Abfälle
Wer bezahlt Stilllegung und Entsorgung?
Sprechen wir über Geld! – auch wenn das in der Schweiz oft nicht getan wird. Im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager ist es aber wichtig, dass auch die finanziellen Aspekte transparent diskutiert werden. Deshalb sieht der «Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)» vor, dass die Festlegung von finanziellen Abgeltungen nicht losgelöst vom Auswahlverfahren verläuft. Er legt fest, dass allfällige Abgeltungen in der nächsten, dritten Etappe des Verfahrens von Standortkanton und -region zusammen mit den Entsorgungspflichtigen geregelt werden. Weiterlesen
Verschiedene Stellen arbeiten zusammen, damit Kernmaterial und radioaktive Abfälle auf Schweizer Strassen und Schienen sicher am Bestimmungsort eintreffen. Voraussetzung hierfür ist eine Transportbewilligung des BFE.
Ein spezieller Transporter legt die letzten Meter bis zum Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen AG zurück, an Bord ein 120 Tonnen schwerer Behälter, gefüllt mit radioaktivem
Abfall. Polizisten beobachten die Lage und gewährleisten, dass die Fracht aus einer Wiederaufbereitungsanlage in Frankreich sicher ans Ziel kommt. «Nur wer an der Durchführung
des Transports direkt beteiligt ist, ist vorgängig informiert», sagt Ariane Franziska Thürler, Fachspezialistin für Kernenergierecht beim BFE. Weiterlesen
Kontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Postadresse:
Bundesamt für Energie
3003 Bern
Telefonnummern:
Hauszentrale +41 58 462 56 11
Pressestelle +41 58 460 81 52
Newsletter
Sitemap
Medienmitteilungen des BFE
- Photovoltaikanlagen auf Wasserkraftwerken und Stauseen
- Bundesrat stimmt der Modernisierung des Energiechartavertrags zu
- Bundesrat setzt erstes Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
- Nagra reicht Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und die Brennelementverpackungsanlage ein
- Bericht zeigt beträchtliches Stromsparpotenzial bei «Betrieb ohne Nutzen»