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Geld zurück für diejenigen, die Strom sparen. Der britische Stromnetzbetreiber National Grid Electricity System Operator belohnt Strombezügerinnen und -bezüger, die ihren Stromverbrauch in kritischen Zeiten reduzieren. Dieses nachfrageorientierte Steuerungsinstrument (Demand Flexibility Service) ist eine zusätzliche Massnahme, um die Versorgungssicherheit des Landes in diesem Winter zu gewährleisten.

Über eine Million Haushalte und Unternehmen machen bereits mit, ist einer Medienmitteilung von National Grid ESO (Electricity System Operator) zu entnehmen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, ihren Stromverbrauch an bestimmten Tagen während der Spitzenzeiten (frühe Abendstunden unter der Woche) zu reduzieren oder zu verlagern.

Haushalte wurden gebeten, stromintensive Geräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Durchlauferhitzer für Duschen und elektrische Heizelemente vor oder nach einem bestimmten Zeitfenster zu nutzen. Dazu müssen sie sich bei ihrem Energieversorger anmelden. 26 Energieversorger in Grossbritannien beteiligen sich inzwischen an diesem „Demand Flexibility Service“, darunter British Gas, EoN, Octopus Energy und EDF.

Aufruf via E-Mail und SMS

Und so funktioniert es: Wenn eine Verringerung der Stromnachfrage erforderlich ist, informiert der Stromnetzbetreiber National Grid die Energieversorger, die sich im Voraus für den Demand Flexibility Service angemeldet haben. Die Energieversorger wiederum rufen jene Verbraucher und Verbraucherinnen zum Stromsparen auf, die sich beim Demand Flexibility Service engagieren wollen. Sie werden per E-Mail oder SMS kontaktiert.

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Haushalte und Unternehmen über einen intelligenten Zähler (Smart Meter) verfügen, der den Verbrauch halbstündlich messen kann. Und ganz wichtig: Die Verbraucher und Verbraucherinnen müssen mindestens 30 Minuten lang mitmachen. Wer seine Waschmaschine, seinen Wäschetrockner oder seinen Geschirrspüler zu einer anderen Zeit laufen lässt und so zur Entlastung des Netzes beiträgt, wird belohnt.

Im Durchschnitt erhalten die Verbraucher 3 britische Pfund zurück, wenn sie ihren Stromverbrauch um mindestens 30% senken. Wer noch mehr spart, kann sogar noch mehr Geld zurückbekommen – je nach Energieversorger.

Mehr gespart als erwartet

Screenshot National Grid ESO: https://www.nationalgrideso.com/news/world-first-demand-flexibility-service-exceeds-expectations

Ein erster Test, ob dieser Service der Nachfrageflexibilität funktioniert, fand Mitte November 2022 zwischen 17 und 18 Uhr statt. Die Stromeinsparungen der Haushalte übertrafen die Erwartungen. Bis zu 50% mehr als erwartet sparten die teilnehmenden Verbraucherinnen und Verbraucher.

Der Hintergrund dieses Strom-Management-Instruments: Der Stromnetzbetreiber National Grid hatte zu Beginn des Winters gewarnt, dass es im schlimmsten Fall zu Stromausfällen von bis zu drei Stunden kommen könnte. Um dies zu verhindern, setzte der britische Netzbetreiber dieses System zur Flexibilisierung der Nachfrage neben einer Reihe anderer neuer und bestehender Instrumente ein, die er zum Ausgleich des Systems einsetzt.

In den ersten beiden Tests sank der Stromverbrauch um 314,2 MWh, schreibt National Grid ESO in seiner Medienmitteilung. Weitere Tests sollen nun bis Ende März mindestens zweimal im Monat folgen.

Offen für flexible Lösungen

Für National Grid ESO sind diese Tests ein Meilenstein. Sie zeigen, wie Stromkonsumentinnen und -konsumenten ihre Energienachfrage flexibel steuern können. „Das Tool zeigt, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen im ganzen Land bereit sind, sich auf diese Art von flexiblen Lösungen einzulassen.“

Colin McKellar zum Beispiel, der von der britischen Zeitung The Sun zitiert wird, hat an fünf Aufrufen zur Stromregulierung teilgenommen und 20 Pfund gespart. „Wir haben in unserem Haushalt alles ausgeschaltet – ausser den Nachttischlampen – und im Bett ein Buch gelesen. Das war eine digitale Entgiftung für uns.“

Allerdings ist in Grossbritannien auch Kritik zu hören an diesem neuen System. Es sei reine Effekthascherei, weil nur diejenigen teilnehmen können, die einen intelligenten Stromzähler haben, hiess es. Andere kritisierten, dass Menschen, die zu Hause im Dunkeln sitzen, das Versorgungsproblem nicht lösen würden.

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Symbolbild von Shutterstock,
Stock Photo ID: 2230422231, AS Photo Family

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Die Wintersession der eidgenössischen Räte startet am Montag, 28. November. Energiepolitisch liegt der Fokus vor allem auf diversen und zahlreichen Vorstössen aus dem Stände- und Nationalrat. Sie illustrieren die aktuell angespannte Lage im Energiebereich.

Im Nationalrat drehen sich die Vorstösse vor allem um zwei Themen: Energiesparen und Wasserstoff. Die Motionen von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG) und der UREK-S beantragen Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff. Dabei stehen finanzielle und nicht-finanzielle Fördermassnahmen zur Diskussion. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Import- und Exportmöglichkeiten gelegt werden.  Der Bundesrat empfiehlt in beiden Fällen die Annahme der Motion.

Der ehemalige Nationalrat Christoph Eymann (LDP, BL) sowie auch Ständerat Othmar Reichmuth (Die Mitte, SZ) interessieren sich in ihren Vorstössen für das Energiesparen. Ständerat Reichmuth fordert Massnahmen, die eine langfristige Verhaltensänderung bewirken. Christoph Eymann möchte Massnahmen im Gebäudebereich, wie energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der Energieverluste in Kombination mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme beider Motionen.

Bei den Vorstössen, die im Ständerat traktandiert sind, geht es insbesondere um die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).  Die UREK-N möchte das StromVG mit einer Bestimmung zu einer strategischen Reserve ergänzen, welche zur Sicherung der Versorgung beitragen sollte. Die zweite Motion der UREK-N beantragt die allgemeine Revision des StromVG, welche die Liberalisierung des Strommarkts ermöglichen sollte. Der Bundesrat beantragt in beiden Fällen die Annahme der Motion. Nationalrat Jürg Grossen fordert mit seiner Motion, dass im StromVG mehr Spielraum in dezentralen Strukturen für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 geschaffen werden soll. Dadurch soll dem Zubau an erneuerbaren dezentralen Energieträgern Rechnung getragen werden. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen grundsätzlich einverstanden, beantragt aber vorerst die Ablehnung der Motion. Dies weil die dafür nötigten Anpassungen den Zeitplan der Revision des StromVG spürbar verzögern könnten.

 

In der zweiten Sessionswoche der Wintersession der eidgenössischen Räte finden die Ersatzwahlen für den Bundesrat statt. Mit dem Rücktritt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga kommt es an der Spitze des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), zu dem auch das Bundesamt für Energie gehört, zu einem Wechsel.

 

 

Florin Konrad, Hochschulpraktikant Medien & Politik, Bundesamt für Energie

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Die Internationale Atomenergie-Organisation koordiniert innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zahlreiche Bereiche der zivilen Kernenergienutzung. An ihrem Hauptsitz in Wien fand vom 31. Oktober bis 4. November 2022 ein sogenanntes Technical Meeting für Gemeinden mit Nuklearanlagen statt. Weiterlesen

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Grosse Solaranlagen in den Bergen, einfachere Verfahren für Windanlagen oder die Erhöhung der Grimsel-Staumauer im Berner Oberland: Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession 2022 zahlreiche Entscheide zum Ausbau der erneuerbaren Energien getroffen. Folgend ein Überblick über die energiepolitischen Geschäfte, die die beiden Räte behandelt haben.

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Wie in ganz unterschiedlichen Unternehmen Strom gespart werden kann, das zeigen die Projekte und Programme, die von ProKilowatt unterstützt werden. 49 neue Stromsparprojekte in Unternehmen sowie acht neue ProKilowatt-Programme haben im Rahmen der Ausschreibungen 2022 bereits eine Förderzusage bekommen. Insgesamt wurden dieses Jahr bislang 33 Millionen Franken Fördergelder ausgeschüttet. Weiterlesen

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Der Bund führt ab 2023 die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch ein. Die HEIV beträgt bis zu 60% der Investitionskosten (bisher 30%). Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird diese Vergütung per Auktion vergeben. Die detaillierte Ausgestaltung der Auktionen wird der Bundesrat Ende November 2022 in der Energieförderungsverordnung festlegen. Im Anschluss publiziert Pronovo die Auktionsbedingungen. Zur Vorbereitung von interessierten Projektanten stellen wir hier die wichtigsten, voraussichtlichen Eckwerte der Auktionen zusammen. Weiterlesen

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