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Wer ein Elektro-Fahrzeug hat, lädt es in der Regel entweder daheim oder beim Arbeitsplatz, also dort, wo das Auto über längere Zeit parkiert ist. Doch wie lässt sich vermeiden, dass das Stromnetz an den Anschlag kommt, wenn plötzlich alle zur gleichen Zeit laden. Im Rahmen des Programms LadenPunkt des Bundesamts für Energie (BFE) werden Projekte gesucht, die aufzeigen, wie das Elektroauto geladen werden kann, ohne das Stromnetz zu belasten.

Der Fokus der Ausschreibung 2024 liegt auf intelligenten Ladelösungen am Wohn- und Arbeitsort. Gesuche können bis Mitte Dezember eingereicht werden. Pierrick Servais ist Hochschulpraktikant in der Sektion Mobilität beim Bundesamt für Energie (BFE) und betreut die Ausschreibung Projektförderung LadenPunkt 2024. Energeiaplus wollte von ihm wissen, was man sich von dieser Ausschreibung verspricht.

Pierrick Servais betreut die Ausschreibung Projektförderung Ladenpunkt. Bild: zvg – Pierrick Servais

Pierrick Servais: Ziel des Förderprogramms ist es, den Austausch von neuen Ansätzen und Know-how innerhalb des ganzen E-Mobilitätssystems zu fördern. In dieser Ausschreibung suchen wir Projekte, die flexible Lösungen austesten und auch die Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Angestellten berücksichtigen, wenn immer mehr E-Autos an den Wohn- oder Arbeitsorten geladen werden. Die Wirkungen dieser Lösungen müssen messbar sein. Es braucht dazu ein Monitoring, das die Gesuchstellenden in ihrem Antrag aufzeigen müssen.

Es gibt bereits intelligente Lösungen auf dem Markt. Zum Beispiel die Smart Charging App des Luzerner Energieunternehmens CKW. Sie hilft seit Anfang Jahr, die Verbrauchsspitzen ohne zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zu reduzieren. Warum braucht es die Projektförderung dennoch?

Die CKW-Lösung ist interessant und entspricht der Art Projekte, die wir unterstützen möchten. Wenn sich die Nutzerinnen und Nutzer der CKW-Lösung bei ihrem Ladeverhalten flexibel zeigen, erhalten sie eine Vergütung, die bis zu 100.- pro Jahr betragen kann. Das kann das Ladeverhalten durchaus beeinflussen. Doch das ist nur einer von vielen möglichen Ansätzen und besonders neue Technologien bieten noch grosses Innovationspotential. Wir wünschen uns mehr solche Angebote, welche aber nicht nur auf monetäre Anreize setzen. Indem wir uns mit bis zu 40 % an den Kosten beteiligen, wollen wir die Risikokosten senken und kreativen Köpfen in unserem Land ermöglichen, ihre neuen Ideen umzusetzen. So schaffen wir Innovationen und machen Elektroautos attraktiver.

Sie machen in der Ausschreibung Vorschläge, wo die Projekte ansetzen könnten, z.B. bei der Technologie oder bei neuen Geschäftsmodellen. Was stellen Sie sich genau vor?

Auf technologischer Ebene sehen wir ein grosses Potenzial in der Nutzung von Sensoren zur Steuerung des Ladevorgangs. Dieser kann auf verschiedene Art optimiert werden. Künstliche Intelligenz, die die Vorlieben und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer analysiert, ist eine Möglichkeit. Auch die Blockchain-Technologie eröffnet neue Optionen punkto Transparenz und Rückverfolgbarkeit.

Bei den Geschäftsmodellen sehen wir auch viele Möglichkeiten für monetäre Anreize, z. B. durch eine dynamische an die Verfügbarkeit gekoppelte Preisgestaltung. Ladestationen am Wohnort, die von verschiedenen Nachbarn und Nachbarinnen genutzt werden, sind ein weiterer Anknüpfungspunkt. Auch bei der Vernetzung von Stromerzeugern und -verbrauchern sehen wir Potenzial.

Diese verschiedenen Bereiche sind komplementär und können in einem Projekt kombiniert werden. Wichtig ist uns: Diese Vorschläge sollen die Kreativität der Gesuchstellenden anregen und nicht einschränken.

2023 gab es bereits eine Ausschreibung für die Förderungen von Projekten im Bereich Ladeinfrastruktur. Damals lag der Fokus auf dem Laden am Zielort. Wo liegt der Unterschied zur Ausschreibung 2024?

Das Förderprogramm 2023 konzentrierte sich auf die Zielorte. Gemeint sind Ladepunkte, die die Nutzerinnen und Nutzer für relativ kurze Zeit aufsuchen – zum Beispiel zum Einkaufen oder zur Freizeitgestaltung.

Mit der diesjährigen Ausschreibung fokussieren wir auf das intelligente Laden und zusätzlich auf die Orte, wo das Elektroauto eben in der Regel geladen wird – auf den Wohnort und den Arbeitsplatz. Wir gehen davon aus, dass die Nutzerinnen und Nutzer durchaus flexibel sind, wann genau ihr Auto geladen wird, solange die Autobatterie genug Strom hat, wenn sie wieder losfahren. Die Projekte sollen aufzeigen, ob das in der Praxis auch wirklich so ist und die Lösungen funktionieren.

Sechs Projekte aus verschiedenen Regionen wurden bei der Ausschreibung 2023 ausgewählt. Bei mehreren Projekten geht es um die Gestaltung der Ladetarife. Stichworte dazu sind dynamische Preise oder Rabatte. Versprechen solche Ansätze am meisten Erfolg, um Lastspitzen zu brechen?

Finanzielle Anreize sind klassische Ansätze, die in allen Bereichen der Marktwirtschaft zu finden sind. Mit diesen Projekten möchten wir herausfinden, ob dies auch beim Laden von Elektroautos der Fall ist. Sind die Nutzerinnen und Nutzer eher empfänglich für Preiserhöhungen oder für Rabatte? Wie hoch sollten Rabatte sein? Wie sollten diese kommuniziert oder ausgewiesen werden?

Wir erhoffen uns weitere kreative Ansätze zur Flexibilisierung der Nachfrage, denn der Preis ist nicht der einzige Faktor, der unsere Konsumentscheidungen beeinflusst.

Projektförderung LadenPunkt

Die Ausschreibung erfolgt als Projektwettbewerb. Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten 5 bis 8 aus. Bei einem Zuschlag erhalten Gesuchstellende 30’000 bis 200’000 Franken, aber höchstens 40% der anrechenbaren Projektkosten.

Um vernetzte Lösungen zu fördern, werden Projekte bevorzugt, bei denen zwei oder mehrere Partner aus unterschiedlichen Bereichen zusammenspannen.

Hier geht’s zur Ausschreibung: Projektförderung von LadenPunkt (laden-punkt.ch)

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Photo: Shutterstock; Stock Photo ID: 2021182004; Ronald Rampsch

 

 

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Es ist eine wichtige Wegmarke in der Geschichte der Energiepolitik der Schweiz: Das Parlament hat sich in der Herbstsession 2023 auf einen Kompromiss im Energie-Mantelerlass geeinigt und somit den Weg geebnet für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig an bestimmten Standorten einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben. Damit soll in Zukunft mehr erneuerbare Energie produziert werden und somit auch einem Strommangel im Winter vorgebeugt werden. Weiterlesen

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Nach zwölf Monaten endet Ende Januar mein Hochschulpraktikum im Bundesamt für Energie, wo ich für die Abteilung Medien und Politik im Einsatz war. Weiterlesen

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Am 1. Januar 2023 sind einige Verordnungs- und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Weiterlesen

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Die Wintersession des Bundesparlaments war von den Ersatzwahlen in den Bundesrat geprägt. Im Bereich Energie hatten die Räte in erster Linie Motionen und die Gletscher-Initiative zu behandeln. Ein Rückblick auf die Session. Weiterlesen

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Die Wintersession der eidgenössischen Räte startet am Montag, 28. November. Energiepolitisch liegt der Fokus vor allem auf diversen und zahlreichen Vorstössen aus dem Stände- und Nationalrat. Sie illustrieren die aktuell angespannte Lage im Energiebereich.

Im Nationalrat drehen sich die Vorstösse vor allem um zwei Themen: Energiesparen und Wasserstoff. Die Motionen von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG) und der UREK-S beantragen Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und zur Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff. Dabei stehen finanzielle und nicht-finanzielle Fördermassnahmen zur Diskussion. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Import- und Exportmöglichkeiten gelegt werden.  Der Bundesrat empfiehlt in beiden Fällen die Annahme der Motion.

Der ehemalige Nationalrat Christoph Eymann (LDP, BL) sowie auch Ständerat Othmar Reichmuth (Die Mitte, SZ) interessieren sich in ihren Vorstössen für das Energiesparen. Ständerat Reichmuth fordert Massnahmen, die eine langfristige Verhaltensänderung bewirken. Christoph Eymann möchte Massnahmen im Gebäudebereich, wie energieeffiziente Minergie-P-Massnahmen zur Reduktion der Energieverluste in Kombination mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme beider Motionen.

Bei den Vorstössen, die im Ständerat traktandiert sind, geht es insbesondere um die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).  Die UREK-N möchte das StromVG mit einer Bestimmung zu einer strategischen Reserve ergänzen, welche zur Sicherung der Versorgung beitragen sollte. Die zweite Motion der UREK-N beantragt die allgemeine Revision des StromVG, welche die Liberalisierung des Strommarkts ermöglichen sollte. Der Bundesrat beantragt in beiden Fällen die Annahme der Motion. Nationalrat Jürg Grossen fordert mit seiner Motion, dass im StromVG mehr Spielraum in dezentralen Strukturen für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 geschaffen werden soll. Dadurch soll dem Zubau an erneuerbaren dezentralen Energieträgern Rechnung getragen werden. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen grundsätzlich einverstanden, beantragt aber vorerst die Ablehnung der Motion. Dies weil die dafür nötigten Anpassungen den Zeitplan der Revision des StromVG spürbar verzögern könnten.

 

In der zweiten Sessionswoche der Wintersession der eidgenössischen Räte finden die Ersatzwahlen für den Bundesrat statt. Mit dem Rücktritt von Bundesrätin Simonetta Sommaruga kommt es an der Spitze des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), zu dem auch das Bundesamt für Energie gehört, zu einem Wechsel.

 

 

Florin Konrad, Hochschulpraktikant Medien & Politik, Bundesamt für Energie

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