Schlagwortarchiv für: erneuerbaren Energien

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat heute den Vorabzug der Schweizerischen Statistik der Erneuerbaren Energien, Ausgabe 2021 veröffentlicht. Die Statistik zeigt, dass 2021 eine Photovoltaik Leistung von 705 Megawatt (MW) verkauft wurde. Das ist ein neuer Jahres-Zubau-Rekord. Insgesamt sind in der Schweiz nun 3’650 MW Leistung installiert. Das entspricht einer Modulfläche von etwa 3’000 Fussballfeldern oder 20 Millionen Quadratmetern. Gegenüber 2019 hat sich der Zubau mehr als verdoppelt und gegenüber 2017 sogar fast verdreifacht. Im laufenden Jahr 2022 scheint sich das starke Wachstum fortzusetzen: Erwartet wird ein Zubau von etwa 900 MW. Weiterlesen

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Wieviel und vor allem zu welchen Kosten kann Solarstrom – in Kombination mit Batterien und der flexiblen Wasserkraft – zur inländischen Stromproduktion beitragen? Das hat die Meteotest AG in der Studie «Firm PV power generation for Switzerland (FiPPS)» in verschiedenen Szenarien untersucht. Überraschendes Ergebnis: Wenn die Photovoltaik überdimensioniert ausgebaut würde, mit entsprechenden abregelbaren Stromüberschüssen im Sommer, könnte sie zusammen mit der inländischen Wasserkraftproduktion und in einer optimalen Kombination mit Batterien die Stromversorgung der Schweiz übers ganz Jahr sicherstellen. Dies bei Stromproduktionskosten im Schweizer Netz von 6 bis 8 Rappen pro Kilowattstunde. Die Studie wurde im Rahmen des Forschungsprogramms Photovoltaik des Bundesamts für Energie durchgeführt. Weiterlesen

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Der Ausbau bei den erneuerbaren Energien, die Versorgungssicherheit und der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative waren die grossen Energie-Themen der Sommersession der eidgenössischen Räte, die am 17. Juni zu Ende ging. Energeiaplus fasst die wichtigsten Entscheide zusammen. Weiterlesen

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222 oder rund 11% der über 2’000 Fach-Besucherinnen und Besucher der Messe Powertage 2022 haben Mitte Mai an der Umfrage am Stand des Bundesamts für Energie (BFE) mitgemacht. Unter dem Motto Formula 2050 fragte das BFE, wie die Erfolgsformel für den Strommarkt im Jahr 2050 aussehen soll. Die Ergebnisse der Umfrage sind teils überraschend: So erwarten die Teilnehmenden grosse Veränderungen in der Struktur der Schweizer Stromwirtschaft oder setzen auch im Jahr 2050 noch auf die inländische Kernenergieproduktion. Zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit fordert die Mehrheit zudem viel raschere Bewilligungsverfahren für sämtliche Energieinfrastrukturen, sowie mehr Kompromissbereitschaft in der Bevölkerung und Politik. Weiterlesen

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Das Bundesamt für Energie (BFE) beantwortet jedes Jahr hunderte von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auf energeiaplus.com greifen wir unter dem Stichwort «Liebes BFE…» einige davon auf. Zwei Schüler wollten wissen, wieviel Strom erzeugt wird, wenn die Flügel eines Windkraftwerks sich einmal rundum drehen.

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«Starke Städte» ist das Motto des Stadtwerkekongresses 2022 in Aarau. Wie stark präsentieren sich die Städte im Energiebereich? Welche Lösungen für den Klimaschutz und für ein nachhaltiges Energiesystem ergreifen sie? Wo stehen sie auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel 2050. Energeiaplus hat bei sieben Schweizer Städten nachgefragt. Fazit: Die Städte tun einiges bei den erneuerbaren Energien, den alternativen Heizsystemen oder bei der Elektromobilität. Weiterlesen

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Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

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Erste Schätzungen zeigen, dass der Energieverbrauch der Schweiz 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen hat. Diese Schätzungen publiziert das Bundesamt für Energie erstmals. Weiterlesen

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Haben die Stromkonsumentinnen und -konsumenten die Wahl, entscheiden sich viele bewusst für Strom- und Gasprodukte aus erneuerbaren Quellen. Das zeigt die jüngste Marktumfrage des Vereins für umweltgerechte Energie (VUE) bei Schweizer Energieversorgungsunternehmen im Auftrag des Bundesamtes für Energie. Energeiaplus wollte von Domenica Bucher von der Geschäftsstelle des VUE wissen, wie die Ergebnisse einzuordnen sind.

Energeiaplus: 44 Prozent aller Schweizer Haushalte haben bei ihrem Energieversorger bewusst Strom aus erneuerbaren Quellen bestellt. Wie ist dieser Anteil zu werten?

Domenica Bucher vom Verein für umweltgerechte Energie

Domenica Bucher: Das sind über zwei Fünftel der Bevölkerung, die bereit sind, einen kleinen Aufpreis zu bezahlen, um mit 100% erneuerbaren Strom versorgt zu werden. Dies, obwohl sie die Möglichkeit hätten, günstigeren und nicht 100% erneuerbaren Strom zu beziehen.

Andere Haushalte beziehen ebenfalls 100% erneuerbaren Strom, weil ihr Stromversorger ihnen nur ein erneuerbares Produkt anbietet. Diese Kunden beziehen rund 13% des gesamten Stromabsatzes. Der Prozentsatz an Haushalten, welche 100% erneuerbaren Strom wählen ist somit noch höher. 

Zwischen 2009 und 2019 haben Bestellungen für erneuerbare Stromprodukte kontinuierlich zugenommen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. 2020 ist die Anzahl Bestellungen um 4% gesunken. Es wird sich mit den Jahren zeigen, ob es sich dabei um eine Trendwende oder einen punktuellen Rückgang handelt.

Wie sieht die Situation bei den Strom-Grosskunden aus? Wie setzen diese auf erneuerbaren Strom? Was sagt Ihre Marktumfrage dazu?

Als Grosskunde bezeichnen wir diejenigen, welche pro Jahr mehr als 100 MWh Strom beziehen. Das ist ungefähr so viel Strom wie 40 durchschnittliche 4-Personenhaushalte zusammen im Jahr verbrauchen. Solche Grosskunden sind nicht an die Angebote ihres Stromversorgers gebunden, sondern können ihren Strom frei vom Markt beziehen. Sie haben damit die Möglichkeit, jeweils die günstigsten Stromangebote zu wählen, welche in der Regel nicht oder nicht komplett erneuerbar sind. Gemäss unseren Auswertungen beziehen aber knapp ein Drittel (25 bis 32%, Annahme, dass diese Kunden durchschnittlich 1 bis 1.3 Stromprodukte wählen) aller Grosskunden Stromprodukte aus erneuerbaren Energien. Das sind Unternehmen, welche freiwillig mehr für ihren Strom bezahlen, damit dieser aus erneuerbaren Quellen stammt.

Mittlerweile bieten viele Energieversorger standardmässig ein erneuerbares Produkt (Green-Default) an. Die StrombezügerInnen können also nicht auf ein anderes, (teilweise) nicht erneuerbares Produkt wechseln, auch wenn sie dies wollten. Sie müssen also quasi erneuerbaren Strom beziehen. Wird das in Ihrer Marktumfrage berücksichtigt?

Ja, diese Unterscheidung ist sehr wichtig. Es ist aber so, dass einige Energieversorger mit erneuerbaren Standardprodukten auch Stromprodukte anbieten, welche nicht, oder nicht zu 100% erneuerbar sind.

Wir unterscheiden deshalb zwischen Green-Default-Produkten mit Opting-out und Green-Default-Produkten ohne Opting-out. Bei ersteren können die Kunden auf ein günstigeres und nicht 100% erneuerbares Stromprodukt wechseln. Bei Letzteren können die Kunden höchstens auf andere, ebenfalls erneuerbare Produkte wechseln.

Den Stromabsatz über Green-Default-Produkte ohne Opting-out betrachten wir separat, er fliesst nicht in die Marktauswertung ein.

Inwiefern tragen solche Green-Default-Produkte zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei?

Über Green-Default-Produkte steigt die Nachfrage für erneuerbaren Strom. Selbst wenn die Kunden und Kundinnen auf ein anderes, günstigeres und teilweise nicht erneuerbares Stromprodukt wechseln könnten, tun sie dies selten.

Energieversorger haben also über die Gestaltung ihrer Produkte einen grossen Einfluss auf die Qualität des Schweizer Liefermixes. Wenn sie erneuerbare Standardprodukte anbieten, steigt der Anteil an erneuerbaren Energien.

Eine grössere Nachfrage für erneuerbaren Strom ist wiederum förderlich für den Ausbau der Produktion. Für den Ausbau von erneuerbaren Energien sind aber noch weitere Faktoren wie Politik und Weltgeschehen entscheidend. Die Ursache-Wirkung-Beziehung zwischen Green-Default-Produkten und Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht so einfach.

Etwas direkter ist die Ursache-Wirkung-Beziehung über Stromprodukte, die naturemade oder naturemade star zertifiziert sind. Mit diesen Produkten wird der Zubau von erneuerbaren Energien direkt gefördert: Für jede verkaufte naturemade star Kilowattstunde gehen 0.7 Rappen in einen Fonds. Einen Anteil naturemade star Strom hat es auch in allen naturemade zertifizierten Stromprodukten. Die Fondsgelder können neuerdings nicht nur für ökologische Massnahmen wie Renaturierungen genutzt werden, sondern auch für den Zubau von Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Etwas mehr als die Hälfte der befragten Stromversorger bieten ihren KundInnen naturemade star zertifizierte Ökostrom-Produkte an. Diese stammen nicht nur aus erneuerbaren Quellen, sondern wurden besonders natur- und umweltschonend produziert. 2020 betrug der Anteil von naturemade star zertifizierten Stromprodukten 5% des erneuerbaren Stromabsatzes. Welches Potenzial sehen Sie hier?

Wenn man den Anteil naturemade star Strom berücksichtigt, der über naturemade Produkte verkauft wurden, dann sind wir bei 8% des erneuerbaren Stromabsatzes.

Für den Trägerverein von naturemade ist klar: Die Schweiz braucht 100% erneuerbare und ökologische Energie zur Schonung des Klimas und der Biodiversität. Also hat der Verein ein Modell entwickelt, welches diesen Pfad umsetzt: In jedem naturemade zertifizierten Stromprodukt hat es einen Mindestanteil naturemade star Strom. Der vorgeschriebene Mindestanteil naturemade star in naturemade Produkten steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig fördern naturemade star Fonds den Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Der VUE sieht demnach das Potenzial in der Ökologisierung des Energiesystems. Diese ist kein Luxus, sondern eine dringende Notwendigkeit, insbesondere wenn wir künftige Generationen im Blick haben.

Die Marktumfrage erfasst nicht den ganzen Stromabsatz. Das heisst: Es machen nicht alle Stromversorger mit. Würde sich das Resultat bei einer 100-prozentigen Abdeckung stark verändern? Wie schätzen Sie das ein?

Mit der Ökostromumfrage erfassen wir 75% des Stromverbrauchs der Schweiz. Entsprechend verändern sich die Aussagen über Anteile, wenn wirklich alle Stromlieferanten bei der Umfrage mitmachen würden. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass wir nicht wissen können, wie sie sich verändern würden.

Wir achten jedoch darauf, auch eine repräsentative Balance zwischen den kleinen, mittleren und grossen Energieversorgern zu erreichen.

Noch zum Gas: Biogas macht derzeit 3,6% am gesamten Gasverbrauch aus. Wie ist dieser Anteil einzuordnen?

Wenn wir betrachten, wie sich der Biogasanteil in den letzten Jahren entwickelt hat, ist 3.6% nicht so wenig wie es auf den ersten Blick scheint. Im Jahr 2019 waren es noch 2.6%, 2018 2%. Trotzdem: Im Hinblick auf das Netto Null Ziel des Bundes bis 2050 und der Energiestrategie 2050+ haben wir noch viel Arbeit vor uns. Ebenso hinsichtlich des Zwischenziels der Gasbranche für 2030: Demnach soll bis 2030 der Anteil von erneuerbaren Gasen im Gasmarkt für Raumwärme bei 30% liegen.

Meist wird das Biogas als Mischprodukt verkauft. Das heisst dem Erdgas wird ein grösserer oder kleinerer Teil an Biogas beigemischt. Reines Biogas wird also selten verkauft. Warum ist das so?

Biogas ist teurer als Erdgas. Wenn also nur gewisse Anteile Biogas der Gaslieferung beigemischt werden, so führt dies zu Preisen, die vom Markt akzeptiert werden. Würden in den Erdgaspreisen die Kosten für die heutige und zukünftige Gesellschaft durch Treibhausgas Emissionen, weitere Umweltbelastungen sowie geopolitische Konflikte mitberücksichtigt, würden sich die Preise wahrscheinlich angleichen.

In der Schweiz wird 89% des Biogases über Erdgasprodukte mit Biogasanteil verkauft. Die Mixprodukte sind wohl der Kompromiss zwischen Preis und Ökologie und dadurch ein wichtiges Instrument, um den Biogasabsatz zu fördern. Das Angebot von Biogas ist noch gering. Die Produktion in Europa – und erst recht in der Schweiz – deckt bei weitem nicht die Nachfrage für Gas ab.

2020 stammte 29% des in der Schweiz verbrauchten Biogases aus der Schweiz. Wir hatten also einen Auslandanteil von 71%.

Zur Marktumfrage:

Der Verkauf von Strom- und Gasprodukten aus erneuerbaren Quellen wird jährlich vom Verein für umweltgerechte Energie (VUE) im Auftrag des Bundesamtes für Energie ermittelt. Bei der Marktumfrage wird die bewusste Wahl der EnergiekundInnen ausgewertet. Die in der Umfrage erfassten Energieversorger decken rund 75% des Schweizer Stromabsatzes und 80% des Schweizer Gasabsatzes ab.

Interview: Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie

 

 

 

 

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Sonnenenergie soll zusammen mit der Wasserkraft zur tragenden Säule der Schweizer Stromversorgung werden. Bis ins Jahr 2050 soll die Produktion auf knapp 34 TWh pro Jahr gesteigert werden. Dafür braucht es allerdings noch einen grossen Zubau an PV-Anlagen. Der Bund will das einerseits mit Förderung erreichen, andererseits sollen Vermarktungsmodelle zusätzliche Anreize schaffen. Die vom Bundesamt für Energie (BFE) kürzlich veröffentlichte Studie «Vermarktungsmodelle für Solarstrom» zeigt auf, was heute möglich ist und welche neuen Modelle es in Zukunft geben könnte.

Heute wird der Strom aus Photovoltaik-Anlagen grösstenteils an den lokalen Verteilnetzbetreiber verkauft, der dafür eine Abnahmevergütung bezahlen muss. Manchmal kauft der Verteilnetzbetreiber zusätzlich zum eigentlichen Strom auch den Herkunftsnachweis, der bescheinigt, dass es sich um lokalen Solarstrom handelt. Ist dies der Fall, kann der Netzbetreiber den Solarstrom als solchen an seine Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung weiterverkaufen, in der Form eines Solaranteils im gelieferten Stromprodukt. Alternativ können Produzenten den Herkunftsnachweis auch an einen Dritten verkaufen, beispielsweise über eine Ökostrombörse.

Im Ausland haben sich weitere Modelle etabliert. Vor allem bei grösseren Anlagen wird der Strom oft über sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPAs) zu langfristig fixierten Preisen direkt an grosse Endverbraucher verkauft. Damit unterstützen Unternehmen den Ausbau der erneuerbaren Energien und schützen sich gleichzeitig vor steigenden Strompreisen.

Auch in der Schweiz kommt dieses Modell bereits vereinzelt vor. So hat sich Denner beispielsweise verpflichtet, den Strom aus der Solaranlage an der Muttsee-Staumauer während den nächsten 20 Jahren zu beziehen.

Die verschiedenen Vermarktungsmodelle auf einen Blick

(Quelle: «Vermarktungsmodelle für Solarstrom», EBP 2021)

 

Neben grösseren Unternehmen können im Ausland auch Haushalte und KMU den Solarstrom direkt aus Anlagen ihrer Wahl beziehen. In der Regel erfolgt dies über Plattformen, auf denen mit wenigen Klicks zum entsprechenden Angebot gewechselt wird. In der Schweiz ist dies noch nicht möglich, da kleine Endverbraucher/innen ihren Anbieter nicht wechseln dürfen. Dafür wäre die Öffnung des Strommarktes nötig. Die notwendige Gesetzesanpassung wird derzeit im Parlament beraten.

In einem Pilotprojekt in Walenstadt SG wurde das Modell eines lokalen Strommarktes getestet. Fast 40 Parteien machten mit, die meisten davon als «Prosumer» (Produzent + Konsument) mit eigener Solaranlage, rund 10 davon als reine Konsument/innen. Weiter gab es eine reine Produktionsanlage sowie acht Stromspeicher. Die Vermarktung erfolgte über eine digitale Handelsplattform, die der Energieversorger bereitstellte. Das Pilotprojekt hat aufgezeigt, dass ein solcher lokaler Strommarkt technisch machbar ist und sich die Nutzerinnen und Nutzer stark engagieren. Es wurde aber auch deutlich, dass eine definitive Umsetzung mit den heutigen regulatorischen Rahmenbedingungen ohne vollständige Strommarktöffnung nicht möglich ist.

 

Heutige Marktsituation:

Heute werden in der Schweiz vor allem kleine bis mittelgrosse PV-Anlagen erstellt. Der Strom wird grösstenteils vor Ort genutzt, der Überschuss ins Netz eingespeist. Die Investoren (häufig private Hauseigentümer/innen) erhalten Förderbeiträge, zudem bezahlen sie für den Eigenverbrauch keine Abgaben und Netzgebühren. So können die Anlagen meist wirtschaftlich betrieben werden. PV-Anlagen, die keinen oder nur einen kleinen Eigenverbrauch aufweisen, können oftmals nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn ein Abnehmer bereit ist, mehr für den Solarstrom zu bezahlen.

Beat Goldstein, Fachspezialist Marktregulierung, Bundesamt für Energie

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