Begonnen hat alles vor rund 32 Jahren in der Sektion Energiesparen im Bundesamt für Energie, wo ich 1988 die erste Energiesparkampagne mit dem legendären Eierkochen von Bundesrat Adolf Ogi begleiten konnte. Im Jahr 1990 folgte dann der Energienutzungsbeschluss, in dem bereits ein Bedarfsnachweis für ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen und die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung in bestehenden Gebäuden enthalten waren. Leider hat man diese Massnahmen im Energiegesetz 1998 wieder rausgekippt. So habe ich die Energiepolitik oft erlebt: Zwei Schritte vor, einer zurück. Weiterlesen
Schlagwortarchiv für: Energiegesetz
Vor 20 Jahren, am 1. Januar 1999, ist das erste Schweizer Energiegesetz in Kraft getreten. Seine Entstehungsgeschichte ist einzigartig. Grund genug, in einer fünfteiligen Blogserie auf ein spannendes Stück Schweizer Politikgeschichte zurückzublicken. Im fünften und letzten Teil unserer Serie geht es um die Erarbeitung des Energiegesetzes, die 1990 nach der der erfolgreichen Abstimmung zum Energieartikel in Angriff genommen wurde.
Vor 20 Jahren, am 1. Januar 1999, ist das erste Schweizer Energiegesetz in Kraft getreten. Seine Entstehungsgeschichte ist einzigartig. Grund genug, in einer fünfteiligen Blogserie auf ein spannendes Stück Schweizer Politikgeschichte zurückzublicken. In Teil 4 unserer Serie geht es um den zweiten Anlauf zu einem Energieartikel und um den Energienutzungsbeschluss.
Vor 20 Jahren, am 1. Januar 1999, ist das erste Schweizer Energiegesetz in Kraft getreten. Seine Entstehungsgeschichte ist einzigartig. Grund genug, in einer fünfteiligen Blogserie auf ein spannendes Stück Schweizer Politikgeschichte zurückzublicken. In Teil 3 unserer Serie geht es um die Zeit nach der Ablehnung des Energieartikels an der Urne.
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Seit es Alternativen zum Lagerfeuer gibt, gibt es auch Werbung dazu, wie man seine Stube am zuverlässigsten und günstigsten heizt. Ein kleiner Spaziergang durch 125 Jahre Werbung für Heizsysteme und Gebäudedämmung. Weiterlesen
Vor 20 Jahren, am 1. Januar 1999, ist das erste Schweizer Energiegesetz in Kraft getreten. Seine Entstehungsgeschichte ist einzigartig. Grund genug, in einer fünfteiligen Blogserie auf ein spannendes Stück Schweizer Politikgeschichte zurückzublicken. In Teil 2 unserer Serie geht es um den ersten Anlauf für einen Energieartikel in der Bundesverfassung.
Vor 20 Jahren, am 1. Januar 1999, ist das erste Schweizer Energiegesetz in Kraft getreten. Seine Entstehungsgeschichte ist einzigartig und reicht bis in die 1960er Jahre zurück. Damals hätte niemand gedacht, dass es für seine Schaffung mehrere Ölkrisen, fünf verschiedene Bundesräte, zwei Verfassungsabstimmungen, eine Nuklearkatastrophe und mehrere Initiativabstimmungen brauchen würde. Grund genug, in einer fünfteiligen Blogserie auf ein spannendes Stück Schweizer Politikgeschichte zurückzublicken.
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In der Schweiz fallen über 40% des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der klimaschädlichen CO2-Emissionen im Gebäudebereich an. Daher verwundert es nicht, dass die Gebäude bei den vom Bundesamt für Energie (BFE) ausgearbeiteten Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ganz oben auf der nationalen Agenda stehen. Erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte und Vision des Bundesamtes für Energie (BFE) im Rahmen der Energiestrategie 2050.
Die Schweiz verfügt heute über eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. Wirtschaftliche und technologische Entwicklungen sowie politische Entscheide im In- und Ausland führen derzeit jedoch zu grundlegenden Veränderungen der Energiemärkte. Um die Schweiz darauf vorzubereiten, hat der Bundesrat die «Energiestrategie 2050» entwickelt. Im Mai 2017 nahm das Stimmvolk das neue Energiegesetz mit 58.2% der Stimmen an; das Energiegesetz ist per 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Eine gute Gelegenheit, die Vision des Bundesamtes für Energie (BFE) im Rahmen der «Energiestrategie 2050» und den Gebäudepark Schweiz etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Lesen Sie im Interview, wie das BFE die Lage rund ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes einschätzt, und wo noch Handlungsbedarf besteht.
In der Schweiz ist in den letzten Jahren öfters von Sanierungsstau die Rede gewesen. Wann würden Sie von einem Sanierungsstau sprechen?
Von Sanierungsstau kann man sprechen, wenn Bauteile und Anlagen weit über ihre eigentliche Lebensdauer hinaus nicht erneuert oder immer wieder notdürftig repariert werden. Insbesondere bei Aussenwänden oder Heizungen ist dies besonders oft der Fall.
Den Angaben auf «Das Gebäudeprogramm» zufolge sind mehr als 1 Million Häuser nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig, drei Viertel der Gebäude werden heute noch immer fossil oder direkt elektrisch beheizt. Wie gross ist der Sanierungsstau in der Schweiz?
Der Sanierungsstau besteht insbesondere bei den opaken, d. h. nicht lichtdurchlässigen Bauteilen wie Dächern, Decken und Wänden gegen aussen. Fenster und Dächer werden bereits heute vermehrt saniert, wobei sie energetisch nicht immer auf ein wünschbares Niveau gebracht werden. Auch ineffiziente Heizungen werden oft durch eine Teilreparatur, z. B. einem Brennerersatz, noch lange weiterbetrieben, anstatt rechtzeitig einen Ersatz durch erneuerbare Energien zu planen. Mit besserer Planung könnte vermieden werden, dass bei einem Ausfall nicht wieder – aus Zeitmangel – das gleiche System installiert wird. Leider werden hier viele Chancen vergeben.
Lesen Sie das ganze Interview auf der Webseite von Raiffeisen Casa hier.
Karin Welle, Raiffeisen Schweiz
Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Im Video der Nagra erfahren Sie, weshalb andere Arten der Entsorgung weniger sicher sind, woher der radioaktive Abfall stammt und wie lange er in der Tiefe gelagert werden muss. Weiterlesen
Im Mai 2017 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für das neue Energiegesetz ausgesprochen und damit für den langfristigen, schrittweisen Umbau des Schweizer Energiesystems. Wie die Schweiz auf diesem Weg vorankommt, wird mit einem Monitoring beobachtet. Gestern hat das Bundesamt für Energie (BFE) den ersten Monitoringbericht publiziert, der künftig jährlich erscheinen wird. Er zeigt, dass die Energiestrategie 2050 auf Kurs der Richtwerte bis 2020 ist.
Mehr Informationen gibt Pascal Previdoli, Stellvertretender Direktor des BFE, im Interview:
Fabien Lüthi, Fachspezialist Medien und Politik, BFE
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Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
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