Der Name sagt es selbst, ein geologisches Tiefenlager befindet sich in der Tiefe von mehreren Hundert Metern unter der Erde. Im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager des Bundesamts für Energie (BFE) wird festgelegt, wie ein Lagerkonzept aufgebaut werden muss und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dabei wird klar, dass es für ein geologisches Tiefenlager ebenfalls verschiedene Bauten an der Erdoberfläche benötigt. Diese dienen als Zugänge zum unterirdischen Lagerbereich. Weiterlesen
Bei der Diskussion über einen möglichen Standort für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht meist das Thema Sicherheit für Mensch und Umwelt im Vordergrund. Dass dies wichtig ist, ist unbestritten: Das Kernenergiegesetz legt fest, dass die Bewilligung für eine solche Anlage nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung gewährleistet ist. Weiterlesen






Ab heute liegen die Sondiergesuche der Nagra für Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf (d.h. bis am 28. März, siehe Medienmitteilung). Die Gesuche für Zürich Nordost werden ab dem 13. März ebenfalls öffentlich aufgelegt. Was bedeutet das nun genau? Und was bringt mir das? Weiterlesen






Am «Workshop on Stakeholder Involvement in Nuclear Decision Making» der OECD/Nuclear Energy Agency, der vom 17. – 19. Januar 2017 in Paris stattfand, hatte ich zwei verschiedene Hüte auf: Zum einen vertrat ich die Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle des BFE als Delegierte und zum anderen trat ich das erste Mal als Vorsitzende der NEA-Arbeitsgruppe «Forum on Stakeholder Confidence» (FSC) in Erscheinung.






Nach 22 Jahren verlasse ich das BFE und die Sektion Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Angefangen habe ich ein Jahr, bevor die Nidwaldner Bevölkerung 1995 das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Endlager im Wellenberg ablehnte. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE), war damals höchstens Beobachter. Dafür genügte eine Person, und dafür wurde ich angestellt. Weiterlesen






Die im Bereich Entsorgung häufig gestellte Frage ist: «Wohin mit dem radioaktiven Abfall?» Der Sachplan geologische Tiefenlager beinhaltet ein Konzept, wie die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgen muss. Das Entsorgungsprogramm, dass gemäss Kernenergieverordnung alle fünf Jahre von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aktualisiert werden muss, enthält weitere wichtige Informationen. So beschreibt es beispielsweise die Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle. Weiter zeigt es die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager auf. Und es dokumentiert die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die Kosten und die Finanzierung der Entsorgung. Heute hat die Nagra das aktuelle Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht (siehe Medienmitteilung). Weiterlesen






«Wie würden Sie es beurteilen, wenn sich ein Atomendlager in Ihrer Nähe befinden würde?» Diese Frage liess das BFE zum dritten Mal im Rahmen der Immo-Barometer-Befragung untersuchen. Die repräsentative Studie zu den Einschätzungen der Deutschschweizer Bevölkerung zeigt interessante Ergebnisse. Weiterlesen






Wie sollen nachfolgende Generationen über geologische Tiefenlager informiert werden? Was geschieht mit den künftig anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfällen (SMA) aus Medizin, Industrie und Forschung nach Verschluss des geplanten SMA-Lagers? Lassen sich die Erkenntnisse aus der regionalen Partizipation des Standortauswahlverfahrens auch auf andere Grossprojekte des Bundes übertragen? Diese und andere Fragen werden im Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle des Bundesamt für Energie (BFE) untersucht. Weiterlesen






Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte Anfang 2015 den sogenannten 2×2-Vorschlag eingereicht. Dieser Vorschlag, den die Nagra in einer umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Dokumentation begründete, sah vor, die Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 als mögliche Standorte für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Die vier Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg empfahl die Nagra zurückzustellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das die Aufgabe hat, die Nagra-Berichte zu überprüfen, forderte im November 2015 von der Nagra unter anderem weitere Unterlagen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit». Die Frage zur maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.






Sie will einen Beitrag dazu leisten, dass der Sachplan geologische Tiefenlager keinen Schiffbruch erleidet, so beschreibt Sibylle Ackermann ihre Arbeit als Ethikerin im Beirat Entsorgung. Dieser wurde 2009 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzt. Er berät dieses bei der Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Sibylle Ackermann unterstützte den Beirat seit Beginn mit ihrem Wissen zur Ethik und ihrem kritischen Blick. Per Ende 2016 wird Sibylle Ackermann aus dem Beirat austreten, um beruflich vorwiegend im Bereich Medizinethik tätig zu sein. In einem Interview erzählt sie, was sie besonders beeindruckt hat und warum das rechtzeitige Erkennen von Hindernissen entscheidend ist für die erfolgreiche Umsetzung des Sachplans. Weiterlesen






Kontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Postadresse:
Bundesamt für Energie
3003 Bern
Telefonnummern:
Hauszentrale +41 58 462 56 11
Pressestelle +41 58 460 81 52
Newsletter
Sitemap
Medienmitteilungen des BFE
- Ein Fehler ist aufgetreten – der Feed funktioniert zurzeit nicht. Versuchen Sie es später noch einmal.