Die im Bereich Entsorgung häufig gestellte Frage ist: «Wohin mit dem radioaktiven Abfall?» Der Sachplan geologische Tiefenlager beinhaltet ein Konzept, wie die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgen muss. Das Entsorgungsprogramm, dass gemäss Kernenergieverordnung alle fünf Jahre von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aktualisiert werden muss, enthält weitere wichtige Informationen. So beschreibt es beispielsweise die Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle. Weiter zeigt es die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager auf. Und es dokumentiert die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die Kosten und die Finanzierung der Entsorgung. Heute hat die Nagra das aktuelle Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht (siehe Medienmitteilung). Weiterlesen

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«Wie würden Sie es beurteilen, wenn sich ein Atomendlager in Ihrer Nähe befinden würde?» Diese Frage liess das BFE zum dritten Mal im Rahmen der Immo-Barometer-Befragung untersuchen. Die repräsentative Studie zu den Einschätzungen der Deutschschweizer Bevölkerung zeigt interessante Ergebnisse. Weiterlesen

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Wie sollen nachfolgende Generationen über geologische Tiefenlager informiert werden? Was geschieht mit den künftig anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfällen (SMA) aus Medizin, Industrie und Forschung nach Verschluss des geplanten SMA-Lagers? Lassen sich die Erkenntnisse aus der regionalen Partizipation des Standortauswahlverfahrens auch auf andere Grossprojekte des Bundes übertragen? Diese und andere Fragen werden im Forschungsprogramm Radioaktive Abfälle des Bundesamt für Energie (BFE) untersucht. Weiterlesen

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Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte Anfang 2015 den sogenannten 2×2-Vorschlag eingereicht. Dieser Vorschlag, den die Nagra in einer umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Dokumentation begründete, sah vor, die Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 als mögliche Standorte für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Die vier Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg empfahl die Nagra zurückzustellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das die Aufgabe hat, die Nagra-Berichte zu überprüfen, forderte im November 2015 von der Nagra unter anderem weitere Unterlagen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit». Die Frage zur maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.

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Sie will einen Beitrag dazu leisten, dass der Sachplan geologische Tiefenlager keinen Schiffbruch erleidet, so beschreibt Sibylle Ackermann ihre Arbeit als Ethikerin im Beirat Entsorgung. Dieser wurde 2009 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzt. Er berät dieses bei der Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Sibylle Ackermann unterstützte den Beirat seit Beginn mit ihrem Wissen zur Ethik und ihrem kritischen Blick. Per Ende 2016 wird Sibylle Ackermann aus dem Beirat austreten, um beruflich vorwiegend im Bereich Medizinethik tätig zu sein. In einem Interview erzählt sie, was sie besonders beeindruckt hat und warum das rechtzeitige Erkennen von Hindernissen entscheidend ist für die erfolgreiche Umsetzung des Sachplans. Weiterlesen

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Auf Einladung der Regionalkonferenz (RK) Jura Ost nahm Michael Sailer, Sprecher der Geschäftsführung des Öko-Instituts e.V. (rechts im Bild), an der letzten Vollversammlung teil. Ziel war es unter anderem einen kritischen Blick eines externen Experten zu erhalten. Neben anderen Funktionen war er Mitglied der deutschen «Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe» des Bundestages und gilt als Experte in dieser Thematik. Die Kommission bereitet seit Mai 2014 die Suche nach dem Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe in Deutschland vor. Anfang Juli 2016 reichte sie ihren Abschlussbericht ein. Zu welchem Schluss kam sie? Weiterlesen

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Ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle umfasst auch Bauwerke an der Erdoberfläche. Die Lage dieser sogenannten Oberflächenanlage (OFA) wurde in der laufenden Etappe 2 des Sachplanverfahrens ausgiebig diskutiert und schliesslich bestimmt. Neben dem Hauptzugang zum unterirdischen Lagerbereich der OFA wird es weitere Zugänge zum Lager brauchen, beispielsweise Schächte für Personal und Material oder für die Lüftung. Diese Bauwerke am oberen Ende der Schächte werden als Schachtkopfanlagen bezeichnet. Auf Verlangen des BFE hat die Nagra dazu einen Bericht und eine Broschüre veröffentlicht. Weiterlesen

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Als die Nagra 2008 die möglichen Standortgebiete für geologische Tiefenlager vorstellte, wunderten sich wohl viele Schweizerinnen und Schweizer sowie Deutsche auf beiden Seiten des Rheins, wieso vier dieser Gebiete nahe der deutschen Grenze liegen. Mittlerweile ist die anfängliche Verwunderung der Feststellung gewichen, dass diese Standortauswahl aus rein geologischen Gründen zustande gekommen ist. Die Grenznähe erfordert den Einbezug unserer deutschen Nachbarn ins Standortsuchverfahren. Wie geschieht das? Weiterlesen

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Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) will den Untergrund in Jura Ost und Zürich Nordost mit Bohrungen genauer analysieren, falls diese Gebiete am Ende von Etappe 2 im Sachplan für geologische Tiefenlager festgesetzt werden. Dafür reichte die Nagra im September 2016 pro Region acht Gesuche ein. (siehe Medienmitteilung zu den eingereichten Sondiergesuchen). Bevor diese 16 Bohrgesuche öffentlich aufgelegt werden, überprüft das BFE sie auf ihre Vollständigkeit. Was bedeutet dies nun für die Anwohnenden der Bohrplätze? Weiterlesen

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Ich hatte als Mitglied einer internationalen Expertengruppe der Nuclear Energy Agency (NEA), als Teil der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Gelegenheit an einer unabhängigen Überprüfung einer neuen russischen Methodik zur Festlegung der Stilllegungskosten von Kernanlagen teilzunehmen. Die russische Atom-Behörde Rosatom hatte hierzu die NEA gebeten, mit einem sogenannten «International Expert Feedback» (IEF) zu überprüfen, ob die neue Methodik die internationale Struktur für Stilllegungskosten (ISDC) erfüllt und der internationalen «Good Practice» entspricht.

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