Im Rahmen von Etappe 2 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) zusammen mit den Mitgliedern der Regionalkonferenzen den Standort der Oberflächenanlagen (OFA) für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost bezeichnet. Momentan ist die entsprechende Klärung in der Region Nördlich Lägern im Gang. Doch auch die Lage der Nebenzugangsanlagen (NZA, siehe Blogbeitrag) muss festgelegt werden. Auch hier ist das oberste Ziel, diese ohne grosse Auswirkungen auf die Umwelt zu platzieren. Weiterlesen
Der Name sagt es selbst, ein geologisches Tiefenlager befindet sich in der Tiefe von mehreren Hundert Metern unter der Erde. Im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager des Bundesamts für Energie (BFE) wird festgelegt, wie ein Lagerkonzept aufgebaut werden muss und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dabei wird klar, dass es für ein geologisches Tiefenlager ebenfalls verschiedene Bauten an der Erdoberfläche benötigt. Diese dienen als Zugänge zum unterirdischen Lagerbereich. Weiterlesen
Bei der Diskussion über einen möglichen Standort für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle steht meist das Thema Sicherheit für Mensch und Umwelt im Vordergrund. Dass dies wichtig ist, ist unbestritten: Das Kernenergiegesetz legt fest, dass die Bewilligung für eine solche Anlage nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung gewährleistet ist. Weiterlesen
Ab heute liegen die Sondiergesuche der Nagra für Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf (d.h. bis am 28. März, siehe Medienmitteilung). Die Gesuche für Zürich Nordost werden ab dem 13. März ebenfalls öffentlich aufgelegt. Was bedeutet das nun genau? Und was bringt mir das? Weiterlesen
Am «Workshop on Stakeholder Involvement in Nuclear Decision Making» der OECD/Nuclear Energy Agency, der vom 17. – 19. Januar 2017 in Paris stattfand, hatte ich zwei verschiedene Hüte auf: Zum einen vertrat ich die Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle des BFE als Delegierte und zum anderen trat ich das erste Mal als Vorsitzende der NEA-Arbeitsgruppe «Forum on Stakeholder Confidence» (FSC) in Erscheinung.
Nach 22 Jahren verlasse ich das BFE und die Sektion Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Angefangen habe ich ein Jahr, bevor die Nidwaldner Bevölkerung 1995 das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Endlager im Wellenberg ablehnte. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE), war damals höchstens Beobachter. Dafür genügte eine Person, und dafür wurde ich angestellt. Weiterlesen
Die im Bereich Entsorgung häufig gestellte Frage ist: «Wohin mit dem radioaktiven Abfall?» Der Sachplan geologische Tiefenlager beinhaltet ein Konzept, wie die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgen muss. Das Entsorgungsprogramm, dass gemäss Kernenergieverordnung alle fünf Jahre von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aktualisiert werden muss, enthält weitere wichtige Informationen. So beschreibt es beispielsweise die Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle. Weiter zeigt es die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager auf. Und es dokumentiert die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die Kosten und die Finanzierung der Entsorgung. Heute hat die Nagra das aktuelle Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht (siehe Medienmitteilung). Weiterlesen
«Wie würden Sie es beurteilen, wenn sich ein Atomendlager in Ihrer Nähe befinden würde?» Diese Frage liess das BFE zum dritten Mal im Rahmen der Immo-Barometer-Befragung untersuchen. Die repräsentative Studie zu den Einschätzungen der Deutschschweizer Bevölkerung zeigt interessante Ergebnisse. Weiterlesen
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