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Was passiert mit dem radioaktiven Abfall der Schweiz?


Die im Bereich Entsorgung häufig gestellte Frage ist: «Wohin mit dem radioaktiven Abfall?» Der Sachplan geologische Tiefenlager beinhaltet ein Konzept, wie die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgen muss. Das Entsorgungsprogramm, dass gemäss Kernenergieverordnung alle fünf Jahre von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aktualisiert werden muss, enthält weitere wichtige Informationen. So beschreibt es beispielsweise die Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle. Weiter zeigt es die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager auf. Und es dokumentiert die Dauer und die nötigen Kapazitäten der zentralen und der dezentralen Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die Kosten und die Finanzierung der Entsorgung. Heute hat die Nagra das aktuelle Entsorgungsprogramm 2016 eingereicht (siehe Medienmitteilung).

Wie hängt nun das Entsorgungsprogramm (EP) mit dem Sachplan geologische Tiefenlager zusammen? Die Kernenergieverordnung hält fest, was der Sachplan und das Entsorgungsprogramm beinhalten müssen. Im EP wird aufgezeigt, welche Entscheide wann erfolgen sollen, auf welchen Grundlagen sie beruhen und wie diese erarbeitet werden. Das EP nimmt keine Entscheide vorweg, die im Rahmen der laufenden Standortsuche oder in den späteren Bewilligungsverfahren getroffen werden. Der Sachplan geologische Tiefenlager bildet eine wichtige Grundlage für das Entsorgungsprogramm, indem er wesentliche Teile des Realisierungsplans der geologischen Tiefenlager festlegt.

Das EP wird nun während einem Jahr vom Bundesamt für Energie (BFE) und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüft. Die Projektleitung liegt dabei beim BFE. Danach hat die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) drei Monate Zeit, Stellung zu diesem Gutachten des ENSI zu nehmen. Voraussichtlich im dritten Quartal 2018 findet die Vernehmlassung zum EP 2016 statt, und im Frühling 2019 entscheidet der Bundesrat darüber.

Seraina Branschi, Fachspezialistin Grundlagen Entsorgung BFE

Bildquelle: Nagra

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