Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, kann den Eigenverbrauch mithilfe eines Batteriespeichers um typischerweise 10 – 20 % steigern. Solarstrom könnte aber noch anders zur Deckung des eigenen Energiebedarfs eingesetzt werden: Indem der Strom mit einer Wärmepumpe in Wärme umgewandelt und dann zwischengespeichert wird, bis diese zum Heizen und für das Warmwasser benötigt wird. Ein Forscherteam der Hochschule Luzern arbeitet an einem Wärmespeicher auf der Basis von Phasenwechselmaterialien, der auf diese Anwendung zugeschnitten ist. Weiterlesen
Schlagwortarchiv für: Verbrauch
Wasserkraft: Garant für Stabilität in der Energiewende
In den 1960er-Jahren wurde der Strom in der Schweiz fast ausschliesslich aus Wasser gewonnen, heute sind es noch 60 Prozent. Mit der Energiewende sinkt dieser Anteil weiter – doch die Wasserkraft bleibt zentral. Weiterlesen




Noch keine BewertungenWie ein Schwyzer Landwirt seine Biogasanlage wirtschaftlich betreibt
Strom und Wärme aus Gülle und Mist: Was früher vom Stall via Güllengrube direkt aufs Feld kam, verarbeitet der Schwyzer Landwirt Pirmin Schelbert nun zu Biogas. Daraus produziert er Strom und heizt damit seinen Betrieb und zwei Nachbarhäuser. Weiterlesen




Noch keine BewertungenKaufen Schweizer und Schweizerinnen zu wenig Elektroautos? Ein Überblick zum Stand des E-Mobilitätsmarkts in der Schweiz
«Schweizer kaufen zu wenig Elektroautos» oder «E-Mobilitätsziele nicht erreicht – Schweizer Wirtschaft drohen Sanktionen in Millionenhöhe». Diese Schlagzeilen erwecken den Eindruck, dass der E-Anteil bei den Neuwagen eingebrochen wäre. Die Verkaufszahlen des Autohandels zeigen ein anderes Bild. Weiterlesen




6 Vote(s), Durchschnitt: 4,83Das wird 2026 neu im Energiebereich
Neues Jahr, neue Regelungen – auch für den Energiebereich. Neu gibt es ab 2026 eine Minimalvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Es können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gebildet werden. Die Netztarife werden flexibel. Und wie jedes Jahr wird die Energieetikette für Personenwagen angepasst.
Ein Überblick über die Änderungen:
Wie bisher müssen Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Wenn sich Produzenten und Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, gilt neu der durchschnittliche Marktpreis eines Quartals – so sind Produzenten und Produzentinnen besser vor kurzfristigen Preisschwankungen geschützt. Zusätzlich gibt es Minimalvergütungen für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW.
Ab 2026 sind sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Haushalte und Betriebe in einem Quartier oder einer Gemeinde können in einer LEG den selbst produzierten Strom gemeinsam nutzen und über das öffentliche Netz miteinander teilen. Die LEG profitiert von einem günstigeren Netztarif.
Flexible Stromkonsumentinnen und -konsumenten können ihren Verbrauch an die Netzbelastung ausrichten. Anreiz dafür bieten neu flexible Tarife für die Netznutzung. Wenn das Netz stark belastet ist (z.?B. abends, wenn viele gleichzeitig kochen oder laden), wird es teurer. Wenn wenig los ist (z.?B. nachts oder mittags, wenn viel Solarstrom verfügbar ist), wird es günstiger. Diese flexiblen Netztarife tragen dazu bei, das Netz zu entlasten. Der Netzausbau kann so verzögert oder reduziert werden.
Rückerstattung Netznutzungsentgelt: Wer in seinem Haus eine stationäre Batterie hat, über eine bidirektionale Ladestation verfügt oder das Elektrofahrzeug als mobilen Speicher nutzt, kann die Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes verlangen.
Diese neuen Regelungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Sie sind in der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgehalten. Zur Medienmitteilung geht’s hier.
Wie jedes Jahr wird zudem die Energieetikette für Personenwagen angepasst. Die jährliche Überprüfung und Anpassung der Energieetikette für Personenwagen ist in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Die Aktualisierung per 1. Januar 2026 hat zur Folge, dass bestimmte Automodelle ab 2026 in eine andere Energieeffizienzkategorie eingestuft werden. Das Onlinetool «Verbrauchskatalog» zeigt die wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch von Personenwagen an.
Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Asset-ID: 2701634309; Jo Panuwat D




Noch keine BewertungenVehicle-to-Grid (V2G): Ist bidirektionales Laden in der Schweiz erlaubt?
Immer wieder erhielt das Bundesamt für Energie (BFE) in den vergangenen Monaten Anfragen von Privatpersonen zum rechtlichen Status von bidirektionalem Laden. So schrieb uns zum Beispiel Herr R. Er versteht nicht, warum er sein Elektroauto nicht bidirektional einsetzen kann. Weiterlesen




14 Vote(s), Durchschnitt: 3,93Neue interaktive Plattform im Architektur-Bereich: Für mehr Nachhaltigkeit in Lehre und Praxis
Die Bauwirtschaft hat einen massgeblichen Anteil am Schweizer Ressourcen- und Energieverbrauch sowie an den Treibhausgasemissionen. Will die Schweiz bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen, muss die Bauwirtschaft ihre Prozesse, Materialien und Technologien konsequent auf Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und klimafreundliche Lösungen ausrichten. Wie plant und baut man so, dass möglichst wenig Ressourcen und Energie verbraucht und Treibhausgase ausgestossen werden? Weiterlesen




Noch keine BewertungenEnergiekosten um 40 % senken? Die Terrani AG hat es vorgemacht. Erfahren Sie, was die Energieberatung von PEIK und die Förderbeiträge von ProKilowatt auch in Ihrem KMU bewirken können. Weiterlesen




Noch keine BewertungenChancen nutzen, Risiken mindern: KI im Energiesektor
Künstliche Intelligenz ist überall. Auch im Energiesektor wird KI zunehmend eingesetzt. Das zeigt eine Umfrage bei 110 Energieversorgungsunternehmen in der Schweiz. Was heisst das für die Versorgungssicherheit? Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt: KI bietet Chancen aber auch Risiken. Weiterlesen




1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00Verfahren für neue grosse Energieanlagen sollen straffer und einfacher werden. Das soll mit dem sogenannten Beschleunigungserlass erreicht werden. Bereits je zwei Mal haben sich die Räte schon damit befasst. In einem Punkt sind sich die eidgenössischen Räte nach wie vor uneins: beim Verbandsbeschwerderecht. Können sich die Räte in der Herbstsession 2025 einigen? Weiterlesen




Noch keine BewertungenKontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Postadresse:
Bundesamt für Energie
3003 Bern
Telefonnummern:
Hauszentrale +41 58 462 56 11
Pressestelle +41 58 460 81 52
Cowa
BFE - Brigitte Mader
Keystone
Shutterstock
Sun2wheel
Screenshot IDA
EnergieSchweiz
Shutterstock