Schlagwortarchiv für: Stromnetz

Wer hat welche Rolle bei einer Stromversorgungkrise in der Schweiz? Welche Massnahmen gibt es, dass es gar nicht dazu kommt? Und: Welche Risikoszenarien gibt es überhaupt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der Bericht «Risikovorsorge der Schweiz für Strom», den das Bundesamt für Energie am 28. September 2022 publiziert hat. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Das Tessin gilt als Sonnenstube der Schweiz. Und es mag deshalb auch nicht erstaunen, dass ausgerechnet dort die erste Photovoltaikanlage Europas ans öffentliche Stromnetz angeschlossen wurde. 1982 war das. Und die Anlage mit 288 Modulen läuft heute noch – fast so wie damals. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Die Erdölpreiskrise in den 1970-er Jahren und Fukushima 2011 sind Wendepunkte in der Schweizer Energiegeschichte. Die Erdölpreiskrise führte zu einem Umdenken beim Schweizer Energiemix, die Reaktorkatastrophe von Fukushima war der Auslöser für den Atom-Ausstieg der Schweiz. Steht der Ukraine-Krieg nun am Anfang eines neuen Kapitels in der Schweizer Energiegeschichte? Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 4 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...
Setzt die Schweiz vermehrt auf erneuerbare Energien, spielen Speichertechnologien eine wichtige Rolle. Forschung und Industrie sind aktuell damit beschäftigt, entsprechende Technologien effizienter und einfacher zu machen.

Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...

Für eine nachhaltige Energieversorgung wird in der Schweiz die Photovoltaik kräftig ausgebaut. Anders als herkömmliche Kraftwerke brauchen Solaranlagen für die Stromerzeugung keine Generatoren. Damit fehlen die rotierenden Massen, die in der bisherigen Stromversorgung das Netz stabilisieren. Eine Studie der ETH Zürich zeigt, wie die Problematik umgangen werden kann: mit dem ‹netzunterstützenden› Betrieb von Umrichtern, wie sie in Solaranlagen, aber auch in Windkraftwerken und Batteriespeichern verbaut sind. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 1 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...

222 oder rund 11% der über 2’000 Fach-Besucherinnen und Besucher der Messe Powertage 2022 haben Mitte Mai an der Umfrage am Stand des Bundesamts für Energie (BFE) mitgemacht. Unter dem Motto Formula 2050 fragte das BFE, wie die Erfolgsformel für den Strommarkt im Jahr 2050 aussehen soll. Die Ergebnisse der Umfrage sind teils überraschend: So erwarten die Teilnehmenden grosse Veränderungen in der Struktur der Schweizer Stromwirtschaft oder setzen auch im Jahr 2050 noch auf die inländische Kernenergieproduktion. Zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit fordert die Mehrheit zudem viel raschere Bewilligungsverfahren für sämtliche Energieinfrastrukturen, sowie mehr Kompromissbereitschaft in der Bevölkerung und Politik. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Immer mehr Autofahrerinnen und Autofahrer sind elektrisch unterwegs. Und es sollen noch mehr werden. 50 Prozent der Fahrzeuge, die neu zugelassen werden in der Schweiz, sollen 2025 mit Strom fahren, und die Ladeinfrastruktur soll stärker aufgebaut werden. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 2 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...

Im Rahmen des Clean Energy Packages hat die EU die Vorgabe eingeführt, dass Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 mindestens 70% der relevanten Stromnetzkapazitäten dem grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung stellen müssen. Nicht geregelt ist dabei allerdings, wie Drittstaaten wie die Schweiz im 70%-Kriterium berücksichtigt werden sollen. Das Bundesamt für Energie (BFE) und die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) haben nun in einer gemeinsamen Stellungnahme die EU-Kommission aufgefordert, dies in der bevorstehenden Revision des Netzwerkcodes Capacity Allocation and Congestion Management (CACM) explizit zu regeln. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...

Die Elektromobilität soll einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung leisten. Dafür muss die wachsende Zahl an Elektroautos einschliesslich der Ladestationen in die bestehende Stromversorgung integriert werden. Das ist eine grosse Herausforderung – und schafft gleichzeitig neuartige Möglichkeiten für einen ‹klugen› Betrieb des Stromnetzes. Ein Forschungsprojekt im Basler Neubauareal „Erlenmatt Ost“ zeigt, dass sich Elektroautos zugleich für Carsharing und Zwischenspeicherung von Solarstrom nutzen lassen. Weiterlesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Noch keine Bewertungen
Loading...

Die derzeit hohen Strompreise wirken sich auch auf die Betreiber und Betreiberinnen von Anlagen aus, die via Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden. Steigt der Börsenstrompreis und somit der Referenz-Marktpreis über den vereinbarten Vergütungssatz, wird den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern die Differenz in Rechnung gestellt. Energeiaplus erklärt die Hintergründe.

Das Einspeisevergütungssystem (KEV) ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien. Seit 2021 wurden keine neuen Anlagen mehr ins KEV-System aufgenommen (siehe Kasten). Die KEV soll einen kostendeckenden beziehungsweise seit 2018 einen kostenorientierten Betrieb von Photovoltaik-, Biomasse-, Windenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen ermöglichen. Finanziert wird die Einspeisevergütung aus dem Netzzuschlagsfonds.

Anlagenbetreiberinnen und -betreiber im KEV-System erhalten einen festgelegten Vergütungssatz für den Strom, den sie produzieren und ins Netz einspeisen. Der Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms wird von der Vollzugsstelle (Pronovo) für jede Anlage festgelegt.

In Zeiten tiefer Marktpreise deckt die KEV die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenstrompreis, dem sogenannten Referenz-Marktpreis, und dem Vergütungssatz. Die KEV federt somit die Risiken für die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ab. Wenn die Strompreise höher als der Vergütungssatz sind, können Anlagenbetreiber und -betreiberinnen aber auch keinen zusätzlichen Gewinn erzielen. Die Auszahlung ist gedeckelt: Mehr als den vereinbarten Vergütungssatz erhalten sie nicht. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Die Referenz-Marktpreise erfuhren seit Einführung der KEV so manche Kapriolen. 2009 lag der Marktpreis bei knapp 11 Rp/kWh. Danach erfolgte eine Talfahrt, welche im zweiten Quartal 2020 seinen Tiefpunkt mit 1,8 Rp./kWh erreichte. Seit dem Jahr 2021 steigen die Referenz-Marktpreise jedoch deutlich an und erreichten gegen Ende des letzten Jahres mit 23,7 Rp./kWh für PV-Anlagen und 24,8 Rp./kWh für die übrigen Technologien einen Rekordwert. Dies ist insbesondere auf die gestiegenen Öl-, Gas- und CO2-Preise auf den Weltmärkten zurückzuführen. Für rund 10 Prozent der KEV-Empfänger liegen die Referenz-Marktpreise des 4. Quartals 2021 damit über dem zugesicherten Vergütungssatz.

Grafik: BFE

 

Was heisst das nun für diese KEV-Anlagenbetreiber und – betreiberinnen?

 Es gilt zu unterscheiden zwischen Betreiberinnen und Betreibern, die ihren Strom direkt vermarkten müssen (Direktvermarktung) und allen anderen.

Betreiber von Direktvermarktungsanlagen erhalten wie gewohnt den Erlös für die eingespeiste Energie direkt von ihrem Vermarkter (i.d.R. Energieversorgungsunternehmen). Einen zusätzlichen Gewinn dürfen KEV-Anlagen aber nicht abwerfen. Oder anders gesagt: Ist der Referenz-Marktpreis höher als der festgelegte Vergütungssatz, steht die Differenz dem Netzzuschlagsfonds zu. Diese Differenz stellt Pronovo den Betreibern und Betreiberinnen vierteljährlich in Rechnung und überweist sie dem Netzzuschlagsfonds.

Für Betreiberinnen und Betreiber der anderen KEV-Anlagen ändert sich nichts: Sie erhalten in Summe wie gewohnt den Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms, den die Vollzugsstelle Pronovo festgesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage von Pronovo.

Möchte eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber vollständig von den hohen Strompreisen profitieren, kann sie respektive er aus der KEV austreten. Eine Rückkehr in die KEV ist nicht mehr möglich, auch dann nicht, wenn die Strompreise wieder sinken. Das Risiko trägt dann der Produzent beziehungsweise die Produzentin.

Die Einspeisevergütung (KEV) wurde 2009 eingeführt. Produzenten von Wasserkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen erhalten pro produzierter und ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde einen festgelegten Vergütungssatz (Rp./kWh) ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich während 10 bis 25 Jahren und wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert. Seit 2021 werden keine neuen Anlagen mehr in die KEV aufgenommen. Die Einspeisevergütung wurde durch sogenannte Investitionsbeiträge bzw. Einmalvergütungen abgelöst.

Nicole Kaiser, Fachspezialistin Erneuerbare Energie, und Laura Antonini, Stv. Leiterin Sektion Erneuerbare Energie, Bundesamt für Energie

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 4 Vote(s), Durchschnitt: 5,00
Loading...