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Wer ein Elektro-Fahrzeug hat, lädt es in der Regel entweder daheim oder beim Arbeitsplatz, also dort, wo das Auto über längere Zeit parkiert ist. Doch wie lässt sich vermeiden, dass das Stromnetz an den Anschlag kommt, wenn plötzlich alle zur gleichen Zeit laden. Im Rahmen des Programms LadenPunkt des Bundesamts für Energie (BFE) werden Projekte gesucht, die aufzeigen, wie das Elektroauto geladen werden kann, ohne das Stromnetz zu belasten.

Der Fokus der Ausschreibung 2024 liegt auf intelligenten Ladelösungen am Wohn- und Arbeitsort. Gesuche können bis Mitte Dezember eingereicht werden. Pierrick Servais ist Hochschulpraktikant in der Sektion Mobilität beim Bundesamt für Energie (BFE) und betreut die Ausschreibung Projektförderung LadenPunkt 2024. Energeiaplus wollte von ihm wissen, was man sich von dieser Ausschreibung verspricht.

Pierrick Servais betreut die Ausschreibung Projektförderung Ladenpunkt. Bild: zvg – Pierrick Servais

Pierrick Servais: Ziel des Förderprogramms ist es, den Austausch von neuen Ansätzen und Know-how innerhalb des ganzen E-Mobilitätssystems zu fördern. In dieser Ausschreibung suchen wir Projekte, die flexible Lösungen austesten und auch die Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Angestellten berücksichtigen, wenn immer mehr E-Autos an den Wohn- oder Arbeitsorten geladen werden. Die Wirkungen dieser Lösungen müssen messbar sein. Es braucht dazu ein Monitoring, das die Gesuchstellenden in ihrem Antrag aufzeigen müssen.

Es gibt bereits intelligente Lösungen auf dem Markt. Zum Beispiel die Smart Charging App des Luzerner Energieunternehmens CKW. Sie hilft seit Anfang Jahr, die Verbrauchsspitzen ohne zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur zu reduzieren. Warum braucht es die Projektförderung dennoch?

Die CKW-Lösung ist interessant und entspricht der Art Projekte, die wir unterstützen möchten. Wenn sich die Nutzerinnen und Nutzer der CKW-Lösung bei ihrem Ladeverhalten flexibel zeigen, erhalten sie eine Vergütung, die bis zu 100.- pro Jahr betragen kann. Das kann das Ladeverhalten durchaus beeinflussen. Doch das ist nur einer von vielen möglichen Ansätzen und besonders neue Technologien bieten noch grosses Innovationspotential. Wir wünschen uns mehr solche Angebote, welche aber nicht nur auf monetäre Anreize setzen. Indem wir uns mit bis zu 40 % an den Kosten beteiligen, wollen wir die Risikokosten senken und kreativen Köpfen in unserem Land ermöglichen, ihre neuen Ideen umzusetzen. So schaffen wir Innovationen und machen Elektroautos attraktiver.

Sie machen in der Ausschreibung Vorschläge, wo die Projekte ansetzen könnten, z.B. bei der Technologie oder bei neuen Geschäftsmodellen. Was stellen Sie sich genau vor?

Auf technologischer Ebene sehen wir ein grosses Potenzial in der Nutzung von Sensoren zur Steuerung des Ladevorgangs. Dieser kann auf verschiedene Art optimiert werden. Künstliche Intelligenz, die die Vorlieben und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer analysiert, ist eine Möglichkeit. Auch die Blockchain-Technologie eröffnet neue Optionen punkto Transparenz und Rückverfolgbarkeit.

Bei den Geschäftsmodellen sehen wir auch viele Möglichkeiten für monetäre Anreize, z. B. durch eine dynamische an die Verfügbarkeit gekoppelte Preisgestaltung. Ladestationen am Wohnort, die von verschiedenen Nachbarn und Nachbarinnen genutzt werden, sind ein weiterer Anknüpfungspunkt. Auch bei der Vernetzung von Stromerzeugern und -verbrauchern sehen wir Potenzial.

Diese verschiedenen Bereiche sind komplementär und können in einem Projekt kombiniert werden. Wichtig ist uns: Diese Vorschläge sollen die Kreativität der Gesuchstellenden anregen und nicht einschränken.

2023 gab es bereits eine Ausschreibung für die Förderungen von Projekten im Bereich Ladeinfrastruktur. Damals lag der Fokus auf dem Laden am Zielort. Wo liegt der Unterschied zur Ausschreibung 2024?

Das Förderprogramm 2023 konzentrierte sich auf die Zielorte. Gemeint sind Ladepunkte, die die Nutzerinnen und Nutzer für relativ kurze Zeit aufsuchen – zum Beispiel zum Einkaufen oder zur Freizeitgestaltung.

Mit der diesjährigen Ausschreibung fokussieren wir auf das intelligente Laden und zusätzlich auf die Orte, wo das Elektroauto eben in der Regel geladen wird – auf den Wohnort und den Arbeitsplatz. Wir gehen davon aus, dass die Nutzerinnen und Nutzer durchaus flexibel sind, wann genau ihr Auto geladen wird, solange die Autobatterie genug Strom hat, wenn sie wieder losfahren. Die Projekte sollen aufzeigen, ob das in der Praxis auch wirklich so ist und die Lösungen funktionieren.

Sechs Projekte aus verschiedenen Regionen wurden bei der Ausschreibung 2023 ausgewählt. Bei mehreren Projekten geht es um die Gestaltung der Ladetarife. Stichworte dazu sind dynamische Preise oder Rabatte. Versprechen solche Ansätze am meisten Erfolg, um Lastspitzen zu brechen?

Finanzielle Anreize sind klassische Ansätze, die in allen Bereichen der Marktwirtschaft zu finden sind. Mit diesen Projekten möchten wir herausfinden, ob dies auch beim Laden von Elektroautos der Fall ist. Sind die Nutzerinnen und Nutzer eher empfänglich für Preiserhöhungen oder für Rabatte? Wie hoch sollten Rabatte sein? Wie sollten diese kommuniziert oder ausgewiesen werden?

Wir erhoffen uns weitere kreative Ansätze zur Flexibilisierung der Nachfrage, denn der Preis ist nicht der einzige Faktor, der unsere Konsumentscheidungen beeinflusst.

Projektförderung LadenPunkt

Die Ausschreibung erfolgt als Projektwettbewerb. Eine Fachjury wählt aus den eingereichten Projekten 5 bis 8 aus. Bei einem Zuschlag erhalten Gesuchstellende 30’000 bis 200’000 Franken, aber höchstens 40% der anrechenbaren Projektkosten.

Um vernetzte Lösungen zu fördern, werden Projekte bevorzugt, bei denen zwei oder mehrere Partner aus unterschiedlichen Bereichen zusammenspannen.

Hier geht’s zur Ausschreibung: Projektförderung von LadenPunkt (laden-punkt.ch)

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Photo: Shutterstock; Stock Photo ID: 2021182004; Ronald Rampsch

 

 

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114 Verkaufsverbote hat das ESTI, das Eidgenössische Starkstrominspektorat im Jahr 2023 verhängt. 2022 waren es 94 Verkaufsverbote. Betroffen waren LED-Leuchten, Ladegeräte, Powerbanks oder Plug&Play-Photovoltaikanlagen. Zusätzlich wurden 10 Rückrufe und Sicherheitswarnungen von elektrischen Geräten publiziert. Das ESTI warnt insbesondere von Schnäppchenangeboten und mahnt zu Vorsicht bei Käufen auf nichteuropäischen Plattformen und Webseiten.

Geräte mit Sicherheitsmängeln können zu Stromschlag, Verbrühung, Rauchentwicklung oder Brand führen, schreibt das ESTI in seiner Medienmitteilung zur Marktüberwachung 2023. Und auch wenn die Geräte zum Teil klein und unscheinbar sind, können sie unter Umständen enorme Energiemengen freisetzen.

Die Marktüberwachung wird schweizweit durch das ESTI durchgeführt und erfolgt in der ganzen Schweiz gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Geräte für den Haushalt, Büro, Gewerbe und die Industrie werden stichprobenartig und risikobasiert auf Konformität und Sicherheit geprüft.

Bei der Benutzung von Elektrogeräten, insbesondere auch bei älteren Modellen, rät das ESTI auf Unversehrtheit zu achten. Spätestens wenn leitende Teile sichtbar sind, durch die Strom fliesst, darf das Gerät nicht mehr benutzt werden. Es muss entweder fachmännisch repariert (keine Klebbandreparaturen) oder entsorgt werden.

Achten soll man beim Kauf von elektrischen Geräten laut ESTI auf einen korrekten Schweizer Stecker und auf Prüfzeichen am Gerät. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist beispielsweise S+, das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Mit dem Sicherheitszeichen S+ zertifizierte Geräte sind hier publiziert. Bedienungsanleitungen sollten zudem verständlich sein.

Aufgrund des raschen technologischen Fortschritts erhielt das ESTI zahlreiche Anfragen von Herstellern, Händlern und Privatpersonen zu Ladestationen (Wallboxen) und Ladekabeln für die Elektromobilität, Komponenten für Photovoltaikanlagen (Wechselrichter, Solarmodule oder Netzanschlusseinheiten usw.), steckerfertigen Plug & Play-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 600 W, Powerstationen und Hausspeicherbatterien für den Privat- und Wohngebrauch sowie zum Schweizer Hausanschlusssystem in feuchten Umgebungen IP55.

Severo Nicoli ist beim ESTI Leiter der Marktüberwachung. Im Interview mit energeiaplus.com (siehe Link unten) erklärt er unter anderem, wie das ESTI elektrische Erzeugnisse kontrolliert, welche Massnahmen ergriffen werden können und wann Konsumentinnen und Konsumenten vorsichtig sein sollten.
Vorsicht vor billigen elektrischen Geräten aus dem Ausland | BFE-Magazin energeiaplus | Energiemagazin des Bundesamtes für Energie

Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie
Symbolbild: Keystone; DPA, Stefan Sauer

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Elektro- oder Plug-in-Hybridautos müssen geladen werden. Ein grosser Teil dieser Ladevorgänge findet am Wohnort des Fahrzeugbesitzers oder der -besitzerin statt an der eigenen Ladestation oder zur Not auch über das langsame 230-Volt-Netz. Wer eine Ladestation installiert, muss seinen Netzbetreiber benachrichtigen, damit dieser die Installation genehmigen kann.

Da Heim-Ladestationen mit bis zu 22 kW Wechselstrom laden können, könnte es zu Problemen kommen, wenn mehrere Installationen an derselben Leitung oder hinter dem gleichen Transformator des Netzbetreibers hängen und diese nicht auf höhere Leistungen ausgelegt ist. Bei einer Überlastung könnte im Extremfall die Versorgung des Quartiers beeinträchtigt werden. Weiterlesen

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