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Woher stammen die erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe, die in der Schweiz verkauft werden und aus welchen Energiequellen wurden sie hergestellt? Diese und weitere Informationen können den Herkunftsnachweisen (HKN) entnommen werden, die seit Anfang Jahr für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe, für fossilen Wasserstoff und emissionsarme Flugtreibstoffe ausgestellt werden. Pronovo – die Vollzugsorganisation betreibt bereits das Herkunftsnachweissystem für Strom betreibt – ist ebenfalls für das HKN-System im Brenn- und Treibstoffbereich verantwortlich. Energeiaplus stellt das neue System vor.

Was funktioniert das Herkunftsnachweissystem für Brenn- und Treibstoffe (HKN-System)?

Das HKN-System ist im Prinzip eine grosse Datenbank. Darin sind alle importierten und in der Schweiz produzierten erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe, fossile Wasserstoffe sowie die emissionsarmen Flugtreibstoffe erfasst. Die Daten der inländischen Produktion erfassen die Produzenten selber, im System werden dafür HKN ausgestellt. Die Daten der importierten Mengen werden über eine Schnittstelle zu den Importsystemen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit täglich direkt ins HKN-System übertragen. Sobald die Importeure die Daten kontrolliert haben, werden auch für diese Mengen HKN ausgestellt und dem Konto des Importeurs zugewiesen.

Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument. Er belegt unter anderem, aus welcher Energiequelle die erneuerbaren Brenn- und Treibstoffe hergestellt wurden und woher sie kommen.

Nach der Ausstellung können die Importeure und Produzenten die HKN an andere Akteure verkaufen – dies kann grundsätzlich losgelöst von den tatsächlichen physischen Energieflüssen geschehen. Sobald der ökologische Mehrwert des Stoffes geltend gemacht wird, müssen die HKN vom jeweiligen Besitzer entwertet werden. So wird sichergestellt, dass der Mehrwert kein zweites Mal beansprucht werden kann. Die Entwertung kann beim Verkauf der HKN an den Endkunden, die Endkundin oder bereits früher in der Lieferkette geschehen.

Für den Vollzug des HKN-Systems für Brenn- und Treibstoffe ist – analog zum Strombereich – Pronovo verantwortlich.

Welchen Zweck hat das System?

Das HKN-System garantiert, dass für gemeldete Mengen nur einmal ein HKN ausgestellt wird und der dazugehörige ökologische Mehrwert nur einmal geltend gemacht werden kann. Dieser vom System garantierte Ausschluss von Doppelzählungen ist insbesondere für die unterschiedlichen Instrumente der Energie- und Klimapolitik wichtig, die zwecks Dekarbonisierung der Energieversorgung unter anderem auf erneuerbare Treib- und Brennstoffe abstellen.

Dank des HKN wird der ökologische Mehrwert sichtbar und lässt sich – wie oben erwähnt – entsprechend auch handeln. Das hilft der Vermarktung dieser erneuerbaren Energieträger, die sich, wie beispielsweise Wasserstoff, je nach Herstellungsart in ihrer ökologischen Qualität, jedoch nicht in ihrer chemischen Zusammensetzung unterscheiden (fossiler Wasserstoff und grüner Wasserstoff sind chemisch gleich). Die Energielieferanten können zudem gegenüber ihren Kundinnen und Kunden transparent machen, woher die dem HKN zugrunde liegenden Stoffe kommen, und dass sie die vom Bund verlangten ökologischen Anforderungen einhalten. Auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel leistet das HKN-System damit einen wichtigen Beitrag.

Wie finanziert sich das System?

Der Betrieb des HKN-Systems für Brenn- und Treibstoffe wird (analog zum HKN-System für Strom) über Gebühren finanziert, die Pronovo bei den Akteuren erhebt, die das HKN-System nutzen (u.a. Importeure und Produzenten). Unter diese Betriebs- oder Vollzugskosten fallen unter anderem die Kosten für die Weiterentwicklung des IT-Systems, für das Hosting, die Wartung und den Betrieb des Systems sowie für das Personal der Vollzugsstelle Pronovo. Pronovo erhebt deshalb Gebühren für die Registrierung der Akteure im HKN-System sowie für die Ausstellung der HKN.

Welche Möglichkeiten gibt es, das System weiterzuentwickeln?

Abgesehen vom fossilen Wasserstoff besteht heute keine Erfassungspflicht für fossile Brenn- und Treibstoffe im HKN-System. Eine mögliche Weiterentwicklung besteht darin, schrittweise die fossilen und weitere emissionsarme Stoffe im HKN-System zu erfassen – dies mit dem Ziel einer Vollerfassung der Brenn- und Treibstoffe zu erreichen. Das HKN-System ist zudem so flexibel aufgebaut worden, dass neue Instrumente der Energie- und Klimapolitik später integriert und bei Bedarf auch andere Stoffe abgedeckt werden können. Analog zur Stromkennzeichnung könnten so auch Brenn- und Treibstoffe gekennzeichnet werden. Der HKN würde dazu dienen, den Liefermix gegenüber den Verbrauchern und Verbraucherinnen transparent zu machen.

Marine Pasquier, Tobias Scheurer, Sabine Hirsbrunner vom Team HKN-System, Bundesamt für Energie
Bild: Keystone-sda/Christian Beutler

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In der Herbstsession waren sich National- und Ständerat noch uneins, wieviel Fördergelder die Erweiterung des Forschungsförderungsprogramm SWEET erhalten soll. Nun ist das Geschäft in der Wintersession 2024 nochmals traktandiert. Weitere Themen in der kommenden Session sind: Neue Regeln für mehr Transparenz beim Energiegrosshandel, Solidaritätsabkommen zur Gasversorgung und verschiedene Vorstösse aus dem Energiebereich. Weiterlesen

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Am 10. September fand die dritte Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern im Jahr 2024 statt. Referenten des ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) und der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) informierten über Eignungs- und sicherheitstechnische Kriterien in den Verfahren. Das Bundesamt für Energie (BFE) präsentierte eine Übersicht über den Stand der Entsorgung von radioaktiven Abfällen in verschiedenen Ländern. Eine Vertreterin des deutschen BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) erklärte das Vorgehen zur Standortsuche in Deutschland. Zum Schluss stellte die Fachgruppe regionale Entwicklung das weitere Vorgehen zur Bevölkerungsbefragung vor. Während des ganzen Abends hatten die Anwesenden die Möglichkeit, den verschiedenen Vertreter/innen Fragen zu stellen. Weiterlesen

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Etliche Mythen rund ums Stromnetz halten sich hartnäckig. Doch stimmen sie wirklich? Der Swissgrid-Netzexperte Marc Vogel kennt die Fakten. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat in ihrer Blog-Serie «Unser Netz» den Mythen-Check zu 12 häufigen Behauptungen gemacht. Energeiaplus publiziert den Blog als Zweitverwertung. Hier gehts zum 1. Teil mit den Mythen 1 bis 6, Fakten zu den Mythen 7 bis 12 lesen Sie in diesem Artikel.

Mythos 7: Strom kann gezielt über einzelne Leitungen von A nach B geleitet werden.

Marc Vogel ist Senior Specialist Market & System Design bei Swissgrid. Bild: Swissgrid

Marc Vogel: Wenn der Strom von Punkt A zu Punkt B fliesst, gelangt er nicht zwangsweise auf direktem Weg dorthin, sondern teilt sich auf die verschiedenen Leitungen die A und B verbinden auf. Das ist unter anderem für den grenzüberschreitenden Handel relevant: Unter Umständen fliesst nur ein Teil des gehandelten Stroms direkt über die Landesgrenze – und ein anderer Teil über das Netz eines benachbarten, am Handel unbeteiligten Landes. Ein Beispiel: Deutschland liefert Strom an Frankreich. Der Strom fliesst aber nur teilweise direkt über die deutsch-französische Landesgrenze und zu einem anderen Teil via Schweiz von Deutschland nach Frankreich. Solche ungeplanten Flüsse führen zu einer Grundbelastung des Stromnetzes unbeteiligter Länder, in unserem Beispiel der Schweiz, was deren Import- und Exportmöglichkeiten reduzieren kann.

Link: Ungeplantes im Stromnetz – ein Risiko für die Schweiz (swissgrid.ch)

Mythos 8: Das Schweizer Übertragungsnetz funktioniert unabhängig von den Nachbarländern.

Das stimmt nicht. Denn das Übertragungsnetz der Schweiz ist ein Teil des europäischen Übertragungsnetzes, das von Portugal bis Lettland und von Dänemark bis Griechenland reicht. Es funktioniert wie eine einzige grosse Maschine, die mit gleichen Spielregeln von allen europäischen Netzbetreibern gemeinsam betrieben wird. Swissgrid hat als Koordinatorin für Südeuropa zusammen mit dem deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der für Nordeuropa zuständig ist, eine wichtige Aufgabe für den sicheren Netzbetrieb in ganz Europa. Damit das Netz auch zukünftig sicher und effizient betrieben werden kann, braucht es ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Ohne Stromabkommen steigen die volkswirtschaftlichen Kosten und die Netzstabilität sowie die Versorgungssicherheit sind gefährdet. Ein Stromabkommen ist somit nicht nur im Interesse von Swissgrid, sondern auch im Interesse aller Schweizer Endverbraucherinnen und -verbraucher.

Link: Europäischer Strombinnenmarkt (swissgrid.ch)

Mythos 9: Das Übertragungsnetz verliert an Bedeutung, da immer mehr erneuerbarer Strom lokal erzeugt wird und lediglich übers Verteilnetz transportiert werden muss.

Der Ausbau von Solaranlagen und Windparks beansprucht tatsächlich zuerst die Verteilnetze mit niedriger Spannung. Doch gerade bei grossen Anlagen wie alpinen Solaranlagen und grossen Windparks vor den Küsten Europas, wie sie die EU plant, braucht es für den Transport des Stroms auch das inländische und das grenzüberschreitende Übertragungsnetz. Hinzu kommt: In Zeiten mit geringer lokaler Stromproduktion durch Solar- und Windenergieanlagen muss Strom von weiter entfernten Kraftwerken oder Speichern zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert werden. Auch deshalb bleibt das Übertragungsnetz unverändert wichtig.

Link: Bei Solaranlagen immer auch ans Stromnetz denken (swissgrid.ch)

Mythos 10: Bei Bedarf lassen sich rasch neue Übertragungsleitungen bauen oder bestehende verstärken.

Das wäre wünschenswert, entspricht aber nicht der Realität. Derzeit dauern solche Projekte vom Projektstart bis zur Inbetriebnahme einer neuen Leitung rund 15 Jahre. Einsprachen und Gerichtsurteile führen allerdings immer wieder dazu, dass sich Projekte deutlich verzögern – und bis zu 30 Jahre dauern. Diese Zeitdauer soll in Zukunft möglichst gesenkt werden, damit die Entwicklung des Stromnetzes mit dem Wandel des Energiesystems sowie mit den Anforderungen der Netzbetreiber und -nutzerinnen Schritt halten kann. Nur so kann der Strom vom Erzeugungsort zu den Verbraucherzentren abgeführt und die Stromversorgung auch zukünftig sichergestellt werden.

Link: Bewilligungsverfahren (swissgrid.ch)

Mythos 11: Wenn viel mehr Elektroautos in Betrieb sind, bricht das Stromnetz zusammen.

Um Lastspitzen beim gleichzeitigen Laden vieler E-Autos zu vermeiden, muss ein cleveres Lademanagement implementiert werden. Smart gesteuert, haben Elektroautos sogar das Potenzial, das Stromnetz zu entlasten, indem sie als Speicher dienen. Dazu braucht es an den Arbeitsplätzen konventionelle Ladestationen und zu Hause bidirektionale Ladestationen. So können die Elektrofahrzeuge tagsüber geladen und in der Nacht entladen werden. Vehicle-to-Grid und bidirektionales Laden ist aktuell in Europa noch teuer, und es bestehen regulatorische Hürden.

Mythos 12: Jede Tarifanpassung beim Übertragungsnetz wirkt sich stark auf die Stromkosten der Haushalte aus.

Der Stromtarif für Haushalte setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. So bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur für den gelieferten Strom, sondern unter anderem auch für dessen Transport. Swissgrid verantwortet als nationale Netzgesellschaft einen Teil des Wegs des Stroms. Mit den Tarifen für das Übertragungsnetz finanziert Swissgrid den sicheren und stabilen Betrieb sowie den Ausbau und die Modernisierung des Übertragungsnetzes. Diese Komponente macht nur rund sieben Prozent der jährlichen Stromkosten eines Haushaltskunden aus. Daher hat eine Tariferhöhung oder -senkung von Swissgrid nur eine geringe Relevanz für den einzelnen Stromverbraucher, die einzelne Stromverbraucherin. Aktuell verrechnet Swissgrid im Auftrag des Bundes die mit der Stromreserve verbundenen Kosten. Die Stromreserve ist eine Versicherung gegen eine Strommangellage im Winter. Für das Rückhalten von Wasser in den Speicherseen und für die Vorhaltung von Gas-Reservekraftwerken entstehen Kosten, welche rund vier Prozent der jährlichen Stromkosten ausmachen.

Link: Alles rund um den Strompreis (swissgrid.ch)

Autorin: Sandra Bläuer; Communication Manager, Swissgrid
Bild: Swissgrid

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Luftaufnahme des METAS in Wabern; Bild: METAS

Ist eine kWh auch wirklich eine kWh? Wiegen die Birnen auf der Waage tatsächlich ein Kilo? Dass beim Messen alles mit rechten Dingen zu und her geht, dafür sorgt das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS in Wabern bei Bern – und das auch im Bereich Energie. Weiterlesen

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Die Schweiz setzt sich international dafür ein, dass Atomwaffen nicht weiterverbreitet und irgendwann vollständig beseitigt werden. Energeiaplus berichtet in einer dreiteiligen Blogserie, wie die Schweiz dieses Ziel umsetzt. In Teil 3 der Blogserie geht es um die Umsetzung der Safeguardsmassnahmen in der Schweiz. Weiterlesen

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Das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF in Davos hat einen Neubau errichtet. Der Neubau ist das erste Gebäude des ETH-Bereiches, das mit dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) in Platin ausgezeichnet wurde. Weiterlesen

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Der Ausbau der Fernwärme läuft in der Schweiz auf Hochtouren. Die Projekte unterscheiden sich, haben aber alle das gleiche Ziel: eine klimaverträgliche Wärmeversorgung. Weiterlesen

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Vom 20. bis 24. Mai 2024 fand in Wien die Internationale Konferenz über Nukleare Sicherheit (ICONS 2024) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) statt. Die ICONS ist ein hochrangiges globales Forum, um die Zukunft der weltweiten nuklearen Sicherung zu diskutieren. Weiterlesen

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Während zweier Jahre stand ein geheimnisvoller blauschwarzer Quader neben der Bahnlinie bei der Hardbrücke in Zürich. Inzwischen befindet sich der moderne Rechtkant im Kraftwerk Massaboden in der Walliser Gemeinde Bitsch. Es handelt sich um das Pilotgebäude der neuen Generation von Bahntechnikgebäuden der SBB.  Ein vielversprechendes Gebäude, das den Weg weist für mehr Energieeffizienz und Kreislauffähigkeit. Weiterlesen

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