Seit Ende 2018 ist in der EU die Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie in Kraft. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wie beispielweise Norwegen bis Mitte 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Darin enthalten ist im Strombereich die Nichtanerkennung von Herkunftsnachweisen (HKN) aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU. Ohne Stromabkommen kann die Schweiz daher ab Mitte 2021 keine HKN mehr ins europäische Ausland exportieren. Weiterlesen
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Die Schweiz vertritt ihre Interessen gegenüber der EU nicht nur von Bern aus, sondern auch direkt in Brüssel mit dem Team der Mission der Schweiz bei der EU. In den vergangenen zwei Jahren durfte ich als Teil dieses Teams die energiepolitischen Entwicklungen hautnah miterleben. In diesen Tagen endet meine Zeit als Energiespezialist in Brüssel. Weiterlesen






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