Aktuell befindet sich die Revision des Wasserrechtsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Hauptthema ist dabei die Neuregelung des Wasserzinsmaximums. Die aktuelle Regelung ist bis Ende 2019 befristet, das heisst, für die Zeit ab 2020 muss eine Folgeregelung gefunden werden. In seiner Botschaft vom 23. Mai 2018 hat der Bundesrat vorgeschlagen, die aktuelle Regelung um fünf Jahre bis Ende 2024 zu verlängern – dies vor dem Hintergrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse. Langfristig besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wollte die UREK-N erfahren, wie sich ein flexibles Modell auf die Einnahmen und Ausgaben der betroffenen Gemeinwesen und Kraftwerksgesellschaften auswirken würde. Weiterlesen
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Andrea Burkhardt, Bundesamt für Umwelt, und Daniel Büchel, Bundesamt für Energie, diskutieren mit Ivo Cathomen, Stv. CEO SVIT, über die Revision des CO2-Gesetzes, das Gebäudeprogramm und den Beitrag der Immobilienwirtschaft zur Erreichung der Klimaziele. Weiterlesen
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