Am Montag 29. November 2021 starten die eidgenössischen Räte die letzte Session des Jahres. In den nächsten drei Wochen werden sich Ständerat und Nationalrat wieder mit einigen energiepolitischen Themen auseinandersetzen.
Ständerat
Der Ständerat wird in der ersten Sessionswoche gleich drei Geschäfte im Energie- und Klimabereich besprechen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie im National (UREK-N) hat im Juni der parlamentarische Initiative «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz» zugestimmt. Diese wurde im nach der Ablehnung des revidierten CO2-Gesetzes in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 erarbeitet. Das abgelehnte revidierte CO2-Gesetz hätte am 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen. Nun läuft zwar das bestehende CO2-Gesetz weiter, doch diverse Instrumente darin sind befristet. Die parlamentarische Initiative möchte spezifisch folgende Massnahmen verlängern: Die Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen, die CO2-Kompensation für Treibstoffimporteure und die Verlängerung des Reduktionsziels bis 2024. Der Nationalrat hat die parlamentarische Initiative im Rahmen der Herbstsession behandelt und angenommen. Am Donnerstag, 2. Dezember wird der Ständerat das Geschäft beraten. Der Bundesrat hat sich für die Annahme ausgesprochen.
Im Ständerat geht es weiter um das Thema Heizungsersatz. Die Motion von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) fordert «finanzielle Anreize für den Ersatz von alten Holzheizungen durch moderne Holzfeueranlagen». Die Motion will die Förderung im Rahmen des Gebäudeprogramms ausweiten. Neu soll der Ersatz von alten durch neue Holzheizungen ebenfalls gefördert werden. Das Gebäudeprogramm spricht aktuell nur Gelder für eine neue Holzheizung, wenn diese eine Erdöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er begründet dies unter anderem damit, dass eine Umstellung einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung eine Reduktion der CO2-Emissionen bringt, der Ersatz einr Holz- durch wiederum eine Holzheizung jedoch nicht. Das Gebäudeprogramm soll seine begrenzten Mittel so einsetzen, dass es die grösstmögliche Reduktion des Treibhausgasausstosses bewirken kann.
Schliesslich wird der Ständerat die Interpellation von Ständerat Benedikt Würth (Mitte, SG) behandeln, welche sich das Thema «Deblockierung der Stromverhandlungen mit der EU» vornimmt. Ständerat Würth stellt in dieser Interpellation drei Fragen an den Bundesrat. Es geht um konkrete Vorschläge und Massnahmen, welche der Bundesrat ergreifen könnte, um die Verhandlungen mit der EU im Strombereich wieder in Gang zu bringen.
Nationalrat
Das erste energiepolitische Traktandum der grossen Kammer ist das Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zum «Energieeffizienzpotenzial der Datencenter». Der Bundesrat soll nach dem Willen der Mehrheit der Kommission abklären, wie die Energieversorgung von Datencentern erneuerbar gestaltet und ihre Energieeffizienz gesteigert werden kann. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf verschiedene Projekte des Bundesamts für Energie (BFE) hin. Aufgrund dieser laufenden Projekte beurteilt der Bundesrat eine zusätzliche Abklärung in diesem Bereich als überflüssig.
In der zweiten Sessionswoche wird auch der Nationalrat die parlamentarische Initiative «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz» aufnehmen und auf die Entscheidungen des Ständerats in der ersten zu reagieren können. Je nachdem gehen die Räte bereits zur Differenzbereinigung über oder der Nationalrat erarbeitet einen weiteren Entwurf. Ziel bleibt, die Vorlage im der Wintersession fertig zu beraten.
In der ersten und in der zweiten Sessionswoche haben die Nationalrätinnen und Nationalräte die Möglichkeit, Fragen einzureichen. Der Bundesrat wird diese im Rahmen der Fragestunde am 6. und 13. Dezember 2021 beantworten.
Lisa Brombach, Medien & Politik, BFE