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Die Beleuchtung daheim, im Büro, auf der Strasse oder auf dem Fussballplatz braucht immer weniger Strom. 2024 betrug der Stromverbrauch 5.8 TWh. Das sind rund 32% weniger als im Spitzenjahr 2012. Das zeigt das Energiemonitoring Beleuchtung von EnergieSchweiz, dem Programm des Bundesamts für Energie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Relativ zum gesamten Stromverbrauch der Schweiz sank der Anteil der Beleuchtung von 14.6% (2012) auf 10.1% (2024).

Etwas mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs (3.23 TWh) ging 2024 auf das Konto des Bereichs Dienstleistung. Darunter fällt beispielsweise die Beleuchtung in Läden oder Bürogebäuden. Rund ein Fünftel (1.18 TWh) verbraucht der Bereich Industrie für die Beleuchtung. In den Bereichen Wohnen (0.82 TWh) und Aussenbeleuchtung (0.54 TWh) sind die Anteile kleiner. Die Beleuchtung in Tunnel, bei Strassen oder Aussen-Sportplätzen gehört zur Aussenbeleuchtung.

Der Beleuchtungsmarkt befindet sich seit einigen Jahren in einem rasanten technologischen und strukturellen Wandel. Der grosse Sprung punkto Energieeffizienz geschah mit der LED-Technologie. Schätzungen gehen davon aus, dass LED (je nach Anwendungsbereich) mittlerweile cirka 70% der Leuchtmittel ausmacht.

Im Privatbereich beläuft sich der Anteil wegen der schon länger wirksamen Leuchtmittelverbote laut dem BFE-Experten Stefan Bormann  wohl eher schon bei 90%. Bei den privaten Anwendern ist der Anteil höher, da die in diesem Bereich verwendeten Leuchtmittel (vorwiegend Glühlampen, Lebensdauer 1000-2000 Std) schon länger von Leuchtmittelverboten betroffen sind.  In Neubauten werden seit zwei-drei Jahren nur noch LED-Leuchten eingesetzt.

Ist das Effizienzpotenzial bei der Beleuchtung damit ausgeschöpft? Wo liegen noch Verbesserungen drin? Stefan Bormann , Fachspezialist Effizienzsteigerungen und Wettbewerbliche Ausschreibungen im Bundesamt für Energie (BFE) gibt im Interview Antworten

Energeiaplus: Der Stromverbrauch für die Beleuchtung machte 2024 noch 10% am Gesamtstromverbrauch in der Schweiz aus? Wie ist dieses Resultat zu werten?

Stefan Bormann ist Fachspezialist Effizienzsteigerung und wettbewerbliche Ausschreibungen im BFE; Bild: BFE

Stefan Bormann: Obwohl die beleuchtete Fläche zugenommen hat und die Anforderungen an die Beleuchtungsstärken gestiegen sind, ist der Stromverbrauch für Beleuchtung in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die Lichtbranche hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt müssen die vorhandenen, effizienteren Leuchten, Sensoren und Steuerungen einfach noch konsequenter eingesetzt werden.

Was meinen Sie mit konsequenter einsetzen?

Seit Jahren wird an Projektteam-Sitzungen darüber diskutiert, ob Beleuchtungsanlagen dimm- und steuerbar sein sollen. Diese Diskussion sollte mittlerweile wirklich nicht mehr geführt werden. Ausser die Nutzerinnen und Nutzer möchten auf einen grossen Teil der möglichen Einsparung verzichten und nebenbei noch Geld verlieren.

Die Branche hatte sich 2018 in der Lichtvereinbarung von Davos das Ziel gesetzt, den Anteil der Beleuchtung am Gesamtstromverbrauch zu halbieren bis 2025 von 7.5 TWh auf 3.5 TWh. Ende 2024 waren es aber noch 5.8 TWh. War das Ziel zu ambitioniert?

Tatsächlich war das Ziel sehr ambitioniert. In der Regel sind bei Sanierungen aber  Einsparungen von 50% und mehr durchaus realisierbar. Das bestätigen auch die vielen im Rahmen von ProKilowatt geförderten Projekte. In noch immer viel zu vielen Fällen wird aber einfach ohne korrekte Planung saniert, und so verpufft das Einsparpotenzial oft wegen überhöhter Beleuchtungsstärken und fehlender Sensorik.

Wo liegen die Herausforderungen, um den Stromverbrauch bei der Beleuchtung noch weiter zu senken?

Viele Bauherrschaften verzichten wegen vermeintlicher Mehrinvestitionen auf steuerbare Anlagen. Diese kurzsichtige Fixierung auf Erstellungs- statt auf Lebenszykluskosten ist nachweislich falsch. Die Lichtbranche stellt mittlerweile sehr gute Werkzeuge zur Verfügung. Über den Einsatz entscheiden die Beschaffer von Anlagen und Planungsleistungen. Diese Kompetenz aufzubauen, ist anspruchsvoll – aber vermutlich entscheidend für den Erfolg.

Die LED-Technologie brachte einen grossen Sprung punkto Energieeffizienz. Allerdings ist es mit dem Einsatz einer LED-Leuchte alleine offenbar nicht gemacht.

Sehr viel Strom kann bei der Beleuchtung gespart werden, wenn diese richtig dimensioniert und auch optimal gesteuert ist, also nur dann eingeschaltet ist, wenn sie auch effektiv gebraucht wird. In bestimmten Anwendungen wie Tiefgaragen, Korridoren oder Treppenhäusern können sogar über 90% eingespart werden! Das zeigen verschiedene Praxisbeispiele, wie beispielsweise jenes des Spitalzentrums Biel. Der Einfluss von Sensorik und der Vernetzung von Leuchten steuert einen grösseren Beitrag zur Effizienzsteigerung bei als der Ersatz von konventionellen Lichtquellen durch LED.

Zudem lässt sich der Verbrauch in den ersten Betriebsjahren allein mit der korrekten Einregulierung von Sensornachlaufzeiten und Beleuchtungsstärken bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen in den allermeisten Fällen reduzieren. Dafür müssen fast zwingend dimm- und ansteuerbare Betriebsgeräte verbaut werden. Eine kleine Mehrinvestition, die sich aber schnell bezahlt macht.

Beim vorliegenden Monitoring-Bericht wurde ein neues Erhebungsmodell eingesetzt. Wie verlässlich sind die Zahlen?

Bereits im Vorjahr wurde ein neues Modell angewandt. Ursprünglich basierte die Verbrauchsberechnung (eine flächendeckende, mess-technische Erfassung des Stromverbrauchs für Beleuchtung ist nicht möglich) in erster Linie auf umfassend erhobenen Verkaufszahlen von Leuchten und konventionellen Leuchtmitteln (Licht-Markt Schweiz. Analyse 2023). Diese Methode bildet die heutige Beleuchtungslandschaft durch die zunehmende Verbreitung von neuen Technologien nicht mehr ausreichend genau ab (nähere Erläuterungen dazu im Bericht Energiemonitoring Beleuchtung 2023).

Die für die Berechnung zusätzlich verwendeten Faktoren wie beispielsweise die Steigerung der Effizienz von unterschiedlichen Leuchtentypen, die Zunahme der beleuchteten Flächen nach Nutzung etc. basieren auf breit abgestützten Angaben aus der Industrie und der Immobilienbranche. Wie bei jedem Modell gibt es natürlich eine gewisse Unschärfe. Dennoch sind die  ermittelten Verbrauchszahlen belastbar.

Interview und Photo: Brigitte Mader, Kommunikation Bundesamt für Energie

 

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Neues Jahr, neue Regelungen – auch für den Energiebereich. Neu gibt es ab 2026 eine Minimalvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Es können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gebildet werden. Die Netztarife werden flexibel. Und wie jedes Jahr wird die Energieetikette für Personenwagen angepasst.

Ein Überblick über die Änderungen:

Wie bisher müssen Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Wenn sich Produzenten und Netzbetreiber über die Höhe der Vergütung nicht einigen können, gilt neu der durchschnittliche Marktpreis eines Quartals – so sind Produzenten und Produzentinnen besser vor kurzfristigen Preisschwankungen geschützt. Zusätzlich gibt es Minimalvergütungen für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW.

Ab 2026 sind sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) möglich. Haushalte und Betriebe in einem Quartier oder einer Gemeinde können in einer LEG den selbst produzierten Strom gemeinsam nutzen und über das öffentliche Netz miteinander teilen. Die LEG profitiert von einem günstigeren Netztarif.

Flexible Stromkonsumentinnen und -konsumenten können ihren Verbrauch an die Netzbelastung ausrichten. Anreiz dafür bieten neu flexible Tarife für die Netznutzung. Wenn das Netz stark belastet ist (z.?B. abends, wenn viele gleichzeitig kochen oder laden), wird es teurer. Wenn wenig los ist (z.?B. nachts oder mittags, wenn viel Solarstrom verfügbar ist), wird es günstiger. Diese flexiblen Netztarife tragen dazu bei, das Netz zu entlasten. Der Netzausbau kann so verzögert oder reduziert werden.

Rückerstattung Netznutzungsentgelt: Wer in seinem Haus eine stationäre Batterie hat, über eine bidirektionale Ladestation verfügt oder das Elektrofahrzeug als mobilen Speicher nutzt, kann die Rückerstattung des Netznutzungsentgeltes verlangen.

Diese neuen Regelungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Sie sind in der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) festgehalten. Zur Medienmitteilung geht’s hier.

Wie jedes Jahr wird zudem die Energieetikette für Personenwagen angepasst. Die jährliche Überprüfung und Anpassung der Energieetikette für Personenwagen ist in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Die Aktualisierung per 1. Januar 2026 hat zur Folge, dass bestimmte Automodelle ab 2026 in eine andere Energieeffizienzkategorie eingestuft werden. Das Onlinetool «Verbrauchskatalog» zeigt die wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch von Personenwagen an.

Brigitte Mader, Kommunikation, Bundesamt für Energie
Bild: Asset-ID: 2701634309; Jo Panuwat D

 

 

 

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