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Das Parlament hat am 30. September 2016 das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 mit klarer Mehrheit in beiden Kammern verabschiedet. Das Gesetzespaket umfasst unter anderem die Totalrevision des Energiegesetzes sowie die Teilrevisionen des Kernenergie- und CO2-Gesetzes.

Da sich die vom Parlament beschlossenen Änderungen auf die Gesetzesebene beschränken, unterstehen sie nicht dem obligatorischen Referendum – eine Volksabstimmung findet also nicht zwingend statt. Es besteht aber die Möglichkeit, das fakultative Referendum gegen den Parlamentsentscheid zu ergreifen und somit eine Volksabstimmung zu verlangen. Dafür werden 50‘000 Unterschriften von in der Schweiz stimmberechtigten Personen benötigt. Diese Unterschriften müssen innert 100 Tagen nach der amtlichen Publikation des Erlasstextes bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Im vorliegenden Fall läuft diese Frist am 19. Januar 2017 ab. Kommt das Referendum zustande, kann eine Volksabstimmung frühestens am 21. Mai 2017 stattfinden. Weiterlesen

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