Bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle gilt das Verursacherprinzip. Wer Abfall produziert, ist entsorgungspflichtig und muss diesen auf eigene Kosten sicher entsorgen. Einerseits betrifft dies die Betreiber der Kernkraftwerke und andererseits den Bund. Dieser übernimmt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung und verlangt dafür eine Gebühr von den Verursachern. Weiterlesen
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