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Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt

Zwischenlager Würenlingen

Wie im Frühling 2016 angekündigt, hat das BFE für die Vernehmlassung zu den Resultaten von Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager einen zusammenfassenden Bericht über die Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf Mensch und Umwelt veröffentlicht.

Der Bericht ist neben dem Ergebnisbericht und dem Erläuterungsbericht eine weitere Lesehilfe für die umfangreiche Dokumentation, welche im Rahmen der Vernehmlassung zur Etappe 2 auf der Webseite des BFE veröffentlicht wurde. Er beschreibt die voraussichtlichen kurz- und langfristigen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf die in Etappe 3 für die weitere Untersuchung vorgesehenen Standorte. Dabei werden die konventionellen Umweltauswirkungen von Bau, Betrieb und Verschluss der Anlagen beschrieben und die möglichen Auswirkungen durch die Strahlung der einzulagernden radioaktiven Abfälle beleuchtet.

Um die zahl- und detailreichen Grundlagen einigermassen kompakt und leserfreundlich auf 200 Seiten packen zu können, mussten viele Inhalte verkürzt und vereinfacht werden; wer gewisse Themen vertiefen möchte, dem wird aber mit Verweisen auf die Originaldokumente geholfen.

Eine fundierte Beurteilung der voraussichtlichen oder möglichen Auswirkungen eines Tiefenlagers ist im heutigen Projektstand nicht möglich. Im Sinne eines Wegweisers machen wir hier dennoch eine vorläufige Einordnung der voraussichtlichen Auswirkungen:

  • Im Bereich der radioaktiven Strahlung kann von keinen bzw. vernachlässigbaren Auswirkungen ausgegangen werden.
  • Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in den Umweltbereichen Gewässer, Boden/Fruchtfolgeflächen, Wald, Landschaft und Flora/Fauna zu erwarten, wobei nicht bei allen Standortarealen alle Umweltbereiche betroffen sind. Den meisten dieser Auswirkungen kann aber mit entsprechenden Schutz- und/oder Ersatzmassnahmen begegnet werden.
  • Auswirkungen auf Gebiete in Deutschland sind gemäss heutigem Kenntnisstand fast keine zu erwarten, ausgenommen sind eine mögliche Beeinflussung einer (nicht genutzten) Thermalquelle sowie die Sichtbarkeit der Oberflächenanlage eines möglichen Standortareals.

Niklaus Schranz, Fachspezialist Entsorgung radioaktive Abfälle BFE

 

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