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Neue Rahmenbedingungen für Kleinwasserkraftanlagen

Site du Theusseret sur le Doubs JU France_Swiss Small Hydro

Der Bundesrat hat Anfang November 2017 die Verordnungen zum revidierten Energiegesetz verabschiedet. Für Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen ändern sich per 1. Januar 2018 einige Rahmendbedingungen. Bald können sie Investitionsbeiträge für Erneuerungen und Erweiterungen beantragen. Ab Januar 2018 ist die Einspeisevergütung nur noch für Neuanlagen zwischen 1 bis 10 Megawatt vorgesehen. Die Berücksichtigung von sogenannten Springer-Anlagen ist vom Anmeldedatum abhängig. Die Direktvermarktung wird für gewisse Anlagen obligatorisch, andere erhalten eine Übergangsfrist, und für einige Anlagen ändert sich nichts. Dies sind nur einige Beispiele von Themen, welche die Projektanten von Kleinwasserkraftwerken beschäftigen.

Informationsanlass am 5. Dezember 2017
Swiss Small Hydro organisiert mit der Unterstützung von EnergieSchweiz einen halbtägigen Informationsanlass zu den neuen Rahmenbedingungen in Olten, und zwar am 5. Dezember 2017. Verschiedene Stakeholder und für den Vollzug zuständige Organisationen sind eingeladen. Weiterführende Informationen und Angaben zur Anmeldung finden Sie auf www.swissmallhydro.ch.

Regula Petersen, Fachspezialistin erneuerbare Energien, BFE

Bildquelle: Swiss Small Hydro

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