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Sondiergesuche: Start der öffentlichen Auflage

Besuchertag Bohrung (Quelle: Nagra)

Ab heute liegen die Sondiergesuche der Nagra für Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf (d.h. bis am 28. März, siehe Medienmitteilung). Die Gesuche für Zürich Nordost werden ab dem 13. März ebenfalls öffentlich aufgelegt. Was bedeutet das nun genau? Und was bringt mir das? Derartige Fragen wird sich stellen, wer von den Sondierbohrungen direkt betroffen ist.

Gäbe es z.B. Grund zur Annahme, dass die Lärmemissionen der Bohrungen zu hoch sein könnten, können Betroffene während der Auflagefrist eine Einsprache beim Bundesamt für Energie (BFE) einreichen. Als zuständige Behörde wird das BFE diese Einsprachen beurteilen. Anschliessend erhält die Nagra die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen, bevor die Fachbehörden alle Unterlagen prüfen.

Sondierbohrungen ermöglichen einen detaillierteren Blick in den Untergrund möglicher Standorte für geologische Tiefenlager. Im September 2016 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) insgesamt 16 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht (8 für Jura Ost und 8 für Zürich Nordost). Die Bewilligung für die beantragten Sondierbohrungen wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilen, voraussichtlich Mitte 2018.

Seraina Branschi, Fachspezialistin Grundlagen Entsorgung BFE

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