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Nördlich Lägern soll weiter untersucht werden


Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte Anfang 2015 den sogenannten 2×2-Vorschlag eingereicht. Dieser Vorschlag, den die Nagra in einer umfangreichen technisch-wissenschaftlichen Dokumentation begründete, sah vor, die Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 als mögliche Standorte für geologische Tiefenlager weiter zu untersuchen. Die vier Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg empfahl die Nagra zurückzustellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das die Aufgabe hat, die Nagra-Berichte zu überprüfen, forderte im November 2015 von der Nagra unter anderem weitere Unterlagen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit». Die Frage zur maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.

Im August 2016 reichte die Nagra die geforderte Zusatzdokumentation ein. Das ENSI hat nun die Analysen zum Vorschlag der Nagra inklusive der Zusatzdokumentation abgeschlossen (Medienmitteilung vom 14. Dezember 2016). Es kommt zum eindeutigen Schluss, dass Nördlich Lägern nicht zurückgestellt werden kann, da die Datengrundlage dazu gegenwärtig noch nicht ausreichend sei. Weitere Untersuchungen in Etappe 3 sollen Klartheit schaffen. Das ENSI bestätigt hingegen den Vorschlag der Nagra, die Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Ebenso stimmt das ENSI zu, die drei Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg am Ende von Etappe 2 zurückzustellen.

Wie geht es weiter? Das ENSI wird sein detailliertes Gutachten im Frühjahr 2017 vorlegen und veröffentlichen. Anschliessend wird die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) eine Stellungnahme verfassen. Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Ob Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden, steht erst mit dem Beschluss des Bundesrats fest, der Ende 2018 unter Kenntnis aller relevanten Fakten darüber entscheiden wird.

Seraina Branschi, Fachspezialistin Grundlagen Entsorgung BFE

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