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Energiestrategie 2050: Schlussspurt


Die parlamentarische Phase des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie neigt sich nach bald drei Jahren ihrem Ende zu. Sowohl National- wie auch Ständerat haben sich inzwischen je zweimal mit der Vorlage befasst.

Insbesondere in zwei wichtigen Punkten ist es diese Woche gelungen, eine Einigung zwischen den Räten herbeizuführen:

  • So hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat beschlossen, Wasserkraftwerke neu erst ab einer Leistung von 1 MW ins Einspeisevergütungssystem (heutige KEV) aufzunehmen. Damit folgt das Parlament einer Forderung der Naturschutz– und Fischereiverbände. Diese erachten den durch kleine Wasserkraft-Anlagen bedingten Eingriff in natürliche Lebensräume im Verhältnis zu ihrer Stromproduktion als unverhältnismässig. Der Bundesrat hatte eine Förderuntergrenze von 300 kW beantragt.
  • Der Ständerat ist dem Nationalrat auch betreffend der Entkoppelung der Energiestrategie mit der Atomausstiegsinitiative der Grünen Partei gefolgt. Damit ist nun klar, dass die beiden Vorlagen formal keinen Zusammenhang haben. Die Referendumsfrist zur Gesetzesvorlage beginnt wie üblich nach der Schlussabstimmung zu laufen. Eine allfällige Annahme der Initiative durch Volk und Stände führt nicht dazu, dass das Massnahmenpaket gegenstandslos wird. Inhaltlich ist das erste Massnahmenpaket selbstverständlich weiterhin als indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative zu betrachten. Über diese stimmen Volk und Stände am 27. November 2016 ab.

Geblieben sind allerdings auch noch eine Handvoll Differenzen:

  • Deren gewichtigste betrifft die Steueranreize für energetische Gebäudesanierungen. In seinen bisherigen Beratungen hat sich der Nationalrat für deren Ausbau ausgesprochen. So will er den Steuerabzug energetischer Investitionskosten über mehrere Steuerperioden ermöglichen. Zudem sollen Investitionen in einen Ersatzneubau abzugsfähig werden. Im zweiten Punkt ist der Ständerat nun einen Schritt auf den Nationalrat zugegangen, indem er die Rückbaukosten bei einem Ersatzneubau als abzugsfähig erklärt. Bisher hatte er sich gegen jegliche Änderung des Steuerrechts gewehrt.
  • Viel zu reden gab im Ständerat wiederum das neue nationale Interesse an bestimmten Kraftwerken. In Frage steht, welche Vorgaben das Gesetz für die Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen machen soll. Der Ständerat hat zwar seine in der ersten Beratung beschlossene Einschränkung, wonach ein BLN-Objekt nicht „im Kern seines Schutzwertes“ verletzt werden darf, aufgegeben. Weiterhin umstritten ist aber die Formulierung, ob die beiden Interessen als „grundsätzlich“ gleichrangig zu betrachten sind oder ob dieser Begriff zu streichen ist.
  • Eine kleinere Differenz betrifft das Marktprämienmodell zur Unterstützung der Grosswasserkraft. Der Ständerat hat sich in diesem Punkt grundsätzlich dem Nationalrat angeschlossen. Allerdings spricht er sich gegen die vom Nationalrat vorgesehene Zweckbindung der erhaltenen Prämien aus.

Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat bzw. vorher an dessen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Besteht danach zwischen den Räten noch keine Einigkeit in allen Punkten, steht auch dem Ständerat noch eine Beratung zu. Allenfalls müsste in der Folge eine Einigungskonferenz einberufen werden. Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich spätestens am 30. September 2016 erwartet.

Nico Häusler, Fachspezialist Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte BFE

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