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Sind radioaktive Abfälle umweltverträglich?


Ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist ein Jahrhundertprojekt. Es liegt deshalb auf der Hand, dass dafür eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Heute wurden die Stellungnahmen des Bundesamtes für Umwelt zu den ersten UVP-Voruntersuchungen für die von der Nagra vorgeschlagenen Standorte Jura Ost und Zürich Nordost veröffentlicht (siehe Medienmitteilung).

Aber kann eine solche Anlage überhaupt umweltverträglich gebaut, betrieben und schliesslich verschlossen werden? Bei dieser Frage denkt man/frau unweigerlich zuerst an die von den Abfällen ausgehende radioaktive Strahlung, welche eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, wenn sie nicht durch eine Abschirmung eingedämmt wird. Das Gefährdungspotenzial eines Tiefenlagers und der dazugehörigen Oberflächenanlagen ist zwar auch im schlimmsten anzunehmenden Fall um ein Vielfaches kleiner als jenes eines Kernkraftwerks. Dennoch ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor übermässigen Strahlendosen das alles dominierende Kriterium bei der Standortwahl und Planung der Anlage. Dieses Thema ist so wichtig, dass es dafür zwei eigene Gesetze ­gibt: das Strahlenschutzgesetz und das Kernenergiegesetz. Der Schutz durch strenge Spezialgesetze führt dazu, dass die radioaktive Strahlung bei der UVP ausgeklammert wird. Deren Inhalt unterscheidet sich daher nicht wesentlich von einer herkömmlichen Industrieanlage vergleichbarer Grösse.

Das BFE wird für die gegen Ende 2017 geplante Vernehmlassung zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einen Bericht erarbeiten, der die voraussichtlichen konventionellen und nuklearen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers zusammenfasst und gemeinsam darstellt.

Niklaus Schranz, Fachspezialist Projekte Tiefenlager

 

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