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Plutoniumtransport Schweiz – USA


Ausgangspunkt für eine kleine Serie, die wir in den nächsten Tagen auf energeiaplus.com veröffentichen, ist der im Januar und Februar 2016 durchgeführte Transport von Plutonium aus der Schweiz in die USA. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF informiert darüber in einer Medienmitteilung vom 26. Februar 2016.

Das Kernmaterial, welches dem Bund gehörte, stammte aus wiederaufbereiteten Brennstäben des Forschungsreaktors Diorit und lagerte seit den 1960er-Jahren auf dem Areal des heutigen Paul Scherrer Instituts PSI. Es sollte zur Entwicklung einer neuen Generation von Brennelementtypen für Kernkraftwerke verwendet werden. Die Lagerung des Plutoniums erfolgte unter national und international geltenden Sicherheitsmassnahmen. Das Material wurde permanent überwacht und mehrmals jährlich durch Inspektoren der Internationalen Atomenergie Agentur IAEA inspiziert.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (ausführend: Paul Scherrer Institut PSI) wurde vom Bundesrat im Mai 2014 ermächtigt, mit der US-Amerikanischen National Nuclear Security Agency NNSA im Namen des Bundes eine Vereinbarung über eine Überführung des Plutoniums des Bundes abzuschliessen, nachdem das PSI im Frühjahr 2013 direkt vom US-Department of Energy DOE im Rahmen der „Global Threat Reduction Initiative GTRI“ (heute Office of Material Management and Minimization „M3“) kontaktiert worden war. Ziel war es, das Plutoniumlager der Schweiz aufzulösen und damit zur weltweiten Sicherung von Nuklearmaterial beizutragen.

Die Verhandlungen wurden in der Folge zwischen dem PSI und dem DOE geführt. Das DOE bot die Übernahme und die sichere Lagerung des Plutoniums in den USA auf Basis des Abkommens vom 31. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur friedlichen Nutzung der Kernenergie (SR 0.732.933.62) an. Nach erfolgreichem Abschluss der Gespräche wurde das Plutonium schliesslich im Januar und Februar 2016 unter strengsten Sicherheits- und Sicherungsvorkehren (u.a.: Spezialverpackungen für das Kernmaterial; Sicherheitsfahrzeuge; polizeiliche Begleitung) sowie unter Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften in die USA transportiert. Die NNSA informierte am 3. März 2016 in einer Medienmitteilung über den erfolgten Transport.

Rechtliche Situation
Zur rechtlichen Situation des Transports ist folgendes festzuhalten: Die Grundlagen sind in der Kernenergiegesetzgebung verankert (Kernenergiegesetz [KEG, SR 732.1] und Kernenergieverordnung [KEV, SR 732.11]), wo sich auch die Bewilligungsvoraussetzungen für Kernmaterial finden. Zu den Bewilligungsvoraussetzungen gehören insbesondere, dass der Schutz von Mensch und Umwelt und die nukleare Sicherheit und Sicherung gewährleistet sind, keine Gründe der Nichtverbreitung von Kernwaffen entgegenstehen und die verantwortlichen Personen die erforderliche Sachkunde haben. Für den Umgang mit Kernmaterialien (wozu auch der Transport gehört) wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Energie BFE benötigt. Dieses holt beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI als Aufsichtsbehörde bezüglich nukleare Sicherheit und Sicherung vor Ausstellung einer Bewilligung eine Stellungnahme ein und prüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Über Transporte wird jeweils erst im Nachhinein informiert, dies aus Gründen der Sicherheit und Sicherung.

Ariane Franziska Thürler-Minder, lic. iur., Rechtsanwältin
Fachspezialistin Kernenergierecht BFE

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