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Energiestrategie auf der Zielgeraden


Zweieinhalb Jahre sind vergangen, seit der Bundesrat dem Parlament seinen ersten Gesetzesentwurf zur Energiestrategie 2050 samt Botschaft zugeleitet hat. Sowohl der National– wie auch der Ständerat haben seither ihre Beschlüsse zu diesem Entwurf gefasst. Dabei zeigte sich, dass die Räte im Wesentlichen mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden sind.

In einigen Bereichen hat der Ständerat allerdings vom Nationalrat abweichende Beschlüsse gefällt. Dies ist nicht anders zu erwarten bei einer derart umfangreichen und wichtigen Gesetzesrevision. Nun gilt es, in diesen Punkten eine Einigung zwischen den beiden Kammern herbeizuführen.

Der Nationalrat macht am 2. März 2016 in der Frühlingssession den Anfang. Einer der zentralen Streitpunkte wird dabei sein, ob und wie bereits in Betrieb stehende Wasserkraftwerke finanziell unterstützt werden sollen. Eine weitere Kontroverse betrifft die Frage, in welchen Fällen Gebäudeeigentümer Investitionen in energetische Sanierungen ihrer Liegenschaften von den Steuern abziehen dürfen. Auch die Frage, bis wann die bestehenden Kernkraftwerke (KKW) laufen dürfen, wird ein weiteres Mal zu reden geben. Eine Übersicht über die Themen findet sich in den Folien des BFE.

Auch wenn noch einige Fragen zu klären sind: Es zeichnet sich ab, dass das Parlament in der Sommersession 2016 bereit sein wird, das erste Massnahmenpaket in der Schlussabstimmung anzunehmen.

Zudem werden sich die eidgenössischen Räte in der bevorstehenden Session mit den folgenden energiepolitischen Geschäften auseinandersetzen:

  • Gerade zwei Volksinitiativen, welche einen engen Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 aufweisen, stehen auf der Traktandenliste. Dies ist einmal die Atomausstiegsinitiative der Grünen Partei, welche den Betrieb der KKW in der Bundesverfassung zeitlich begrenzen will. Der Ständerat wird am 9. März 2016 beschliessen, ob er dem Stimmvolk die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt.
  • Weiter wird der Nationalrat am 17. März 2016 die Stromeffizienzinitiative behandeln. Diese fordert, dass die Bundesverfassung mit Zielen zur Senkung des Stromverbrauchs ergänzt wird.
  • Der Ständerat wiederum wird am 15. März 2016 voraussichtlich das bis Mitte 2016 geltende Verbot der Ausfuhr abgebrannter Brennelemente aus KKW zur Wiederaufarbeitung verlängern. Mit der Energiestrategie wird dieses Verbot dauerhaft gelten; sie wird Mitte 2016 aber noch nicht in Kraft sein, was die Verlängerung des Moratoriums notwendig macht.

Weitere energiepolitische Vorstösse

Motion 14.3047: Kostenbremse beim Ausbau der StromnetzeDie von Jürg Grossen (GLP, BE) übernommene Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zur Beschränkung der Ausbaukosten des Stromnetzes zu ergreifen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und weist darauf hin, dass die Stromnetze ein wichtiges Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch sind, und dass die Strategie Stromnetze ein Schlüsselelement bei der Umsetzung der Energiestrategie ist. Die Motion wird nun im Nationalrat behandelt.

Motion 14.3048: Rahmenbedingungen für Power-to-Gas rasch verbessern

Martin Bäumle (GLP, ZH) beauftragt den Bundesrat in seiner Motion, die notwendigen Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau von Power-to-Gas-Anlagen zu schaffen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und verweist auf bereits existierende Bemühungen zur Förderung von Power-to-Gas und die Tatsache, dass momentan die Überschüsse an erneuerbarer Energie noch nicht so gross sind, dass ein rascher Ausbau solcher Anlagen nötig wäre. Die Motion wird nun im Nationalrat behandelt.

Motion 15.3543: Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen

Die FDP-Fraktion beauftragt den Bundesrat, einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug der CO2- und Energiegesetzgebung zu schaffen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Energie (BFE) sollen zur Umsetzung des Befreiungsinstruments für Unternehmen (CO2-Abgabe oder Netzzuschlag mittels Zielvereinbarung) eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vollzugs sicherstellen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat als Erstrat die Motion angenommen und somit an den Ständerat (Zweitrat) überwiesen.

Motion 15.4265: Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste

Hannes Germann (SVP, SH) beauftragt den Bundesrat mit seiner Motion, die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Artikels 89 in der Bundesverfassung zu verbessern. Dabei fordert er insbesondere eine finanzielle Unterstützung von energieeffizienten Gebäuden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und weist darauf hin, dass der Gebäudebereich und damit auch das Festlegen allfälliger Bestimmungen, welche die Förderung der Plus-Energie-Bauten unterstützen, vor allem Sache der Kantone sind. Die Motion wird nun im Ständerat als Erstrat behandelt.

Nico Häusler, Fachspezialist Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

Isabelle Frühwirt, Hochschulpraktikantin Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

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