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Kommunikation in der Entsorgung


Kommunikation ist wichtig. Partizipation ist wichtig. Über diese zwei Sätze herrscht grosse Einigkeit, wenn es um die Entsorgung der radioaktiven Abfälle geht. Und zwar weltweit. Das hat kürzlich wieder eine Fachsitzung der Internationalen Atomenergieagentur IAEA in Wien gezeigt, an der Vertretende aus vier Kontinenten teilnahmen, um sich über «stakeholder involvement» bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle auszutauschen. Denn der Einbezug von Betroffenen ist wichtig, wie gesagt. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Nehmen wir den ersten Teil, «Einbezug»: Gilt eine aufgeschaltete Meldung auf der Website – oder ein Blogbeitrag – schon als Einbezug? Oder ist ein echter Einbezug nur einer, bei dem die betroffene Bevölkerung über ein mögliches Entsorgungsprojekt abstimmen kann? Womit wir schon beim zweiten Teil sind, den «Betroffenen»: Wer ist damit gemeint? Nur die direkt betroffene Gemeinde oder auch umliegende Gemeinden, gar Staaten? Und was, wenn eine Anlage in fast unbewohnten Gebieten zu kommen steht, wie das in grösseren und schwächer besiedelten Staaten als der Schweiz der Fall sein kann?

Solche Fragen wurden mit den internationalen Vertretungen diskutiert. Der Einbezug, wie sie in der Schweiz mit der regionalen Partizipation stattfindet, scheint in dieser Dimension international noch immer einmalig – was natürlich auch mit den gegebenen gesellschaftlich und räumlichen Strukturen hierzulande zusammenhängt. Im schweizerischen Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager sind derzeit knapp 200 Gemeinden über die Landesgrenzen hinweg einbezogen, 550 Personen wirken direkt in den sogenannten Regionalkonferenzen mit, und die Standortregionen decken insgesamt ein Gebiet mit rund 700‘000 Einwohnenden ab. Zusätzlich gelten in der Schweiz und im Auswahlverfahren für Tiefenlager selbstverständlich auch die üblichen formalen Verfahren für die Mitwirkung: Es gibt in jeder Etappe eine Anhörung; für die Kantone und Nachbarstaaten garantieren zahlreiche Regelungen den Einbezug, und am Schluss des Auswahlverfahrens kann das nationale Stimmvolk über die Rahmenbewilligung für ein Tiefenlager abstimmen. Ach ja, eine Website haben wir auch: www.radioaktiveabfaelle.ch.

Annatina Foppa, Fachspezialistin Grundlagen Entsorgung

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