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Erneuerbaren-Förderung und Markt: ein Widerspruch?


Auf den ersten Blick sind es zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben: auf der einen Seite der Markt, der Käufer und Verkäufer nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage zusammenbringt; auf der anderen Seite die Förderung, die staatliche Zahlungen für ein Gut leistet, welches allgemein erwünscht ist, aber am Markt nicht selbständig bestehen könnte. Bei der Stromversorgung gibt es beides: Anlagen, welche den erzeugten Strom am Markt absetzen und den entsprechenden Preisschwankungen unterworfen sind, wie auch Anlagen, welche gefördert werden und einen staatlich garantierten Fixpreis erhalten. Zu den ersten gehören konventionelle Grosskraftwerke, wie die Wasserkraft oder die Kernenergie. Zu letzteren gehören neue erneuerbare Energien, wie beispielsweise Photovoltaik oder Windenergie, die über das System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden.

Dem Strommarkt obliegt die wichtige Aufgabe des Ausgleichs von Produktion und Verbrauch. Im Stromnetz muss zu jeder Zeit gleich viel Energie eingespeist wie bezogen werden. Wird mehr produziert als verbraucht, steigt die Frequenz über den Zielwert von 50 Hertz und das Netz wird instabil. Wird mehr verbraucht als produziert, fällt die Frequenz mit der entsprechenden Gefährdung der Netzstabilität. Der Strommarkt sorgt dafür, dass sich Kraftwerksbetreiber und Stromversorger finden und so das Gleichgewicht jederzeit sicherstellen können. Swissgrid kauft als nationale Netzgesellschaft flexible Kraftwerksleistung am Strommarkt ein, um Schwankungen in Echtzeit ausgleichen zu können.

Die Förderung auf der anderen Seite braucht es als Anschub für die neuen erneuerbaren Energien, um langfristig die Ziele der Energiestrategie 2050 erreichen zu können. Heute sind rund 3 Prozent der Schweizer Stromproduktion in der KEV. Diese Anlagen erhalten einen fixen Vergütungssatz, unabhängig von der Situation am Strommarkt. Das bedeutet u.a. dass diese Anlagen auch in Zeiten von Stromüberschuss Elektrizität ins Netz einspeisen, obwohl es eigentlich sinnvoller wäre, in diesen Zeiten die Leistung zu drosseln. Eine weitere Auswirkung der fixen Vergütung ist, dass Anlagen mit einem Speicher keinen Anreiz haben, diese Flexibilität intelligent zu nutzen.

In der Energiestrategie 2050 werden die Welten der Förderung und des Markts zusammengeführt. Die Lösung dafür heisst Direktvermarktung. In diesem System sind die Kraftwerksbetreiber selber für den Verkauf des Stroms am Markt verantwortlich. So wie es bei den konventionellen Kraftwerke heute schon der Fall ist, wird damit auch den geförderten Anlagen ein Teil der Verantwortung fürs stabile Funktionieren der Stromversorgung übertragen. Weil aber mit dem Verkauf am Markt allein eine neue erneuerbare Anlage noch nicht rentabel betrieben werden kann, gibt es zusätzlich eine Einspeiseprämie aus dem Förderfonds. Diese ist so bemessen, dass Investitions- und Betriebskosten langfristig gedeckt werden können. In der kurzen Frist sind die Anlagen aber den Marktsignalen ausgesetzt und haben so einen Anreiz, ihre Produktion möglichst bedarfsgerecht zu gestalten, beispielsweise mit intelligenten Speichern oder einer exakten Produktionsprognose. Mit der Direktvermarktung werden die geförderten Produktionsanlagen also ein Stück weit erwachsen, sind aber noch nicht völlig auf sich alleine gestellt.

Beat Goldstein, Fachspezialist Marktregulierung

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